„Du sollst nicht lügen“, lautet das achte der zehn Gebote in der Bibel. Hätte sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Säckingen diesen Grundsatz zu Herzen genommen, wäre ihm eine Haftstrafe von acht Monaten erspart geblieben: Ein 36-Jähriger hatte sich über einen langen Zeitraum in eine Lügengeschichte verstrickt und seinem Bewährungshelfer und Richter einen gefälschten Arbeitsvertrag vorgelegt. Vor dem Amtsgericht musste er sich wegen Urkundenfälschung verantworten. Nun muss er für acht Monate ins Gefängnis.

„Da habe ich gelogen, dass sich die Balken biegen“

Der Angeklagte war im Jahr 2021 frühzeitig aus einer Haftstrafe entlassen worden und stand anschließend unter Bewährung. Als er mehrere Termine mit seinem Bewährungshelfer versäumt hatte, begann er, als Erklärung für diese Versäumnisse von einer Festanstellung bei einem Möbelunternehmen zu erzählen. Der Bewährungshelfer forderte ihn dazu auf, ihm einen Arbeitsvertrag zu schicken. Der Angeklagte sah sich gezwungen, diesen mithilfe einer Vorlage aus dem Internet zu fälschen.

Auch dem betreuenden Richter Jan Meents legte er diese Fälschung vor. Er log ihn an und erzählte ausführlich, wie sehr ihn diese neue Arbeit erfüllt. „Da habe ich gelogen, dass sich die Balken biegen“, gestand der Angeklagte ein. Trotzdem versuchte er sich zu rechtfertigen und behauptete, dass er in dieser Situation nicht mehr anders hätte handeln können. Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte unter Bewährung.

Staatsanwalt sieht keine positive Sozialprognose

Amtsrichterin Stefanie Hauser und Staatsanwalt Michael Blozik waren sichtlich schockiert von der Dreistigkeit, mit der der Angeklagte dem Gericht falsche Tatsachen vorgespiegelt hatte. „Ein wunderbares Beispiel dafür, wie krass wir hier vor Gericht von manchen Angeklagten angelogen werden“, kommentierte Hauser.

Staatsanwalt Blozik forderte eine Haftstrafe von acht Monaten für den vorbestraften Angeklagten, der bereits fast sieben Jahre wegen Raub und Handel mit Betäubungsmitteln hinter Gitter saß. „Ich sehe keine positive Sozialprognose, die eine Aussetzung auf Bewährung rechtfertigen könnte“, erklärte Blozik.

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Verteidiger Roger Straßberger widersprach und forderte eine Bewährungsstrafe für den Angeklagten. Er sei seit längerer Zeit nicht mehr strafrechtlich auffällig geworden und erwarte außerdem ein Kind mit seiner Lebensgefährtin, für das er eine große Verantwortung spüre.

Der Angeklagte: „Man kann machen, was man will, sie stecken einen immer in den Knast“

Amtsrichterin Hauser entschied sich dazu, die Haftstrafe von acht Monaten nicht auf Bewährung auszusetzen. Sie hob in ihrer Urteilsbegründung hervor, dass die Urkundenfälschung nicht spontan sondern geplant entstanden sei.

Der Angeklagte reagierte auf das Urteil mit Unverständnis und unterbrach Richterin Hauser mehrfach aggressiv. „Man kann machen, was man will, sie stecken einen immer in den Knast“, rief er. Zudem bezeichnete er das Amtsgericht als „Dorfgericht“. Er kündigte an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.