Bedrohung, Körperverletzung und Handel mit Kokain – all das warf Staatsanwalt Tobais Scherm einem 47-Jährigen aus dem Landkreis Lörrach vor. Nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Bad Säckingen konnte noch kein Urteil gesprochen werden. Auf die Vorwürfe aufmerksam gemacht wurde die Staatsanwaltschaft durch die Aussagen einer 37-jährigen Frau, die sich vom Angeklagten bedroht fühlte. Grotesk nur, dass sich diese Frau mittlerweile in einer festen Beziehung mit dem Täter befindet und vor Gericht mehrfach betonte, dass sie nicht möchte, dass er bestraft wird.
Das Opfer stellt die Vorwürfe vor Gericht völlig anders dar
„Es war über lange Zeit eine toxische on-off-Beziehung“, so die Geschädigte, die vor Gericht als Zeugin auftrat. Durch drei Schläge des Angeklagten hatte sie im vergangenen Jahr zwei Zähne verloren. Den Vorfall meldete sie bei der Polizei. Darüber hinaus gab sie damals an, vom Angeklagten mit einer Schreckschuss-Pistole bedroht worden zu sein und warf ihm vor, Handel zu treiben mit Kokain, das er in seiner Wohnung verstecke. Bei einer späteren Durchsuchung wurden dort dann tatsächlich rund 90 Gramm Kokain gefunden.
Die schweren Vorwürfe der Geschädigten brachten den 47-Jährigen vor das Amtsgericht in Bad Säckingen. Doch dort versuchte das Opfer, das sich mittlerweile in einer festen Beziehung mit dem Angeklagten befindet, alles, um eine Strafe für ihren Geliebten zu verhindern. Die Schläge habe sie selbst mit Beleidigungen provoziert, die Bedrohung mit der Schreckschuss-Pistole sei ein blöder Scherz gewesen und das gefundene Kokain sei nicht zum Handeln vorgesehen gewesen. Stattdessen habe der Angeklagte es gekauft, um ihre Sucht zu befriedigen und zu verhindern, dass sie verunreinigte Drogen von der Straße konsumieren muss.
Die Zeugin sagt: „Ich will nicht, dass er bestraft wird“
„Ich will nicht, dass er bestraft wird“, sagte die Zeugin mehrfach und gab zudem an, während der ursprünglichen Aussage bei der Polizei stark unter Drogen gestanden zu haben. Außerdem habe sie unter dem Einfluss großer Wut auf den Angeklagten ausgesagt. Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter widersprach und gab an, dass das Opfer bei der Vernehmung voll zurechnungsfähig gewesen sei. Das Schöffengericht um Amtsrichterin Stefanie Hauser steht vor der schwierigen Aufgabe, zu entscheiden, welche der Aussagen der Zeugin glaubhaft sind.
Der Angeklagte selbst machte vor Gericht keine Angaben zu den Vorwürfen. Sein Anwalt Markus Reiser kündigte allerdings eine Einlassung zum Vorwurf des Drogenhandels beim Fortsetzungstermin am Freitag, 8. November, um 9 Uhr an. Entscheidend für die Strafzumessung wird vor allem die Klärung der Frage, ob der Angeklagte die großen Mengen Kokain tatsächlich für seine Frau oder für den Handel besorgt hatte. Aufschluss könnte die Zeugenvernehmung der Schwester des Angeklagten geben.