Die Digitalisierung bereitet zwar viele Sorgen, aber sie macht auch manches einfacher. Das Nutzen der insgesamt 568 Parkplätzen in den Parkhäusern Lohgerbe und Kursaal soll durch den Wegfall der Schranken und Ticketschalter jedenfalls deutlich einfacher werden. Die Testphase läuft ab Montag an.
Doch wie läuft das Verfahren für die Autofahrer, welche die Parkhäuser mit dem neuen System nutzen? Wir haben bei Bettina Huber von der Stadtverwaltung im Vorfeld die wichtigsten Antworten eingeholt. Hier die Übersicht:
1. Wie misst der neue Video-Scanner die Parkzeit?
Bei der Einfahrt wird der Autofahrer per Anzeigentafel informiert, wie viele Plätze noch frei sind. Der Scanner erfasst beim Hereinfahren das Kennzeichen und misst daraufhin die Parkdauer, bis man am Kassenautomaten die Nummer des Autoschilds eingibt und den angezeigten Betrag bezahlt.
2. Werden die Aufnahmen meines Autoschilds gespeichert?
Nein, niemand muss sich Sorgen machen, dass die Aufnahme des Nummernschilds durch die Video-Scanner den Datenschutz verletzt: Gleich nach dem Bezahlen durch die Eingabe des Nummernschilds vor Ort werden die Daten wieder gelöscht.
3. Erfasst der Scanner auch mein Gesicht?
Nein. Der computergesteuerte Videoscanner ist so eingestellt, dass er ausschließlich das Nummernschild des fahrenden Autos erfasst.
4. Kann ich auch noch bezahlen, wenn ich es vor Ort vergessen habe?
Ja, bis zu 24 Stunden danach kann auf pay.wemolo.de bezahlt werden, wenn man dort sein Kennzeichen eingibt. Auch dann wird die Aufnahme wieder gelöscht.
5. Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Wer nach einem Tag noch nicht bezahlt hat, bekommt ein Bußgeld von 40 Euro brutto. Bei Fahrern mit ausländischen Kennzeichen, beispielsweise Besucher aus der Schweiz, kann sich das Bußgeld allerdings um weitere 20 Euro erhöhen. Und wer die erste Mahnung (5 Euro) und auch die zweite Mahnung (3 Euro) ignoriert, dem drohen Inkasso und juristische Konsequenzen – und das kann am Ende ziemlich teuer werden.
6. Was mache ich, wenn ich das Parkhaus als Dauerparker nutze?
In dem Fall wird das Autokennzeichen bei der Stadtverwaltung hinterlegt, die E-Mail für weitere Infos lautet parkhaus@bad-saeckingen.de.
7. Bleiben Öffnungszeiten und Preise gleich?
Ja. Geöffnet sind die Parkhäuser wie gehabt von 6 bis 22 Uhr. Die Parkgebühr ändert sich zunächst auch nicht. Sie beträgt 50 Cent pro halbe Stunde.
8. Gelten weiterhin die Gratis-Parkkarten in den Geschäften?
Ja, auch die Gratis-Parkkarte in den Geschäften im Wert von 50 Cent lassen sich wie gehabt am Schalter einlösen. So spart man also eine halbe Stunde Parkgebühr.
9. Warum wird das Parksystem überhaupt umgestellt?
Mit der Übernahme der beiden Parkhäuser von den Stadtwerken durch die Stadt hätte die Stadtverwaltung eine 24-Stunden-Rufbereitschaft bereitstellen müssen. Dies entfällt bei einem schrankenlosen System. Auch ein Verlust von Parktickets ist nun nicht mehr möglich.
10. Was kostet die Umstellung auf schrankenloses Parken?
Die Stadt als Eigentümerin des Parkhauses hat der Betreiberfirma Wemolo GmbH 10.000 Euro unter anderem für die zwei Bildschirme übergeben, die gerade neu getestet werden. Die Parkgebühren gehen wie gehabt an die Stadt, die Bußgelder an die Wemolo nach München, die das neue System KI-gesteuert organisiert.
Anmerkung: In einer früheren Version dieses Beitrags war eine falsche Betreiberfirma und eine falsche Bezahlplattform genannt worden. Wir haben dies korrigiert.