Die Bad Säckinger Stadtverwaltung wird ihre Pforten ab kommender Woche für den Publikumsverkehr ein Stückweit mehr öffnen. Die Regelung im Kurzen: Der Rathausbesuch ist ab Montag ohne Terminanmeldung zu den üblichen Öffnungszeiten möglich, die Besucherzahlen sind begrenzt. Bürgermeister Alexander Guhl, Rechtsamtsleiterin Muriel Schwerdtner und Hauptamtsleiter Peter Lau erklärten die Regelung gestern gegenüber der Presse. Man wolle versuchen, jetzt einen Schritt in Richtung Normalbetrieb zu gehen, sagte Guhl.
Wie sieht die Regelung der Besucherzahlen aus?
Ein Publikumsverkehr wie zu Vor-Corona-Zeiten sei derzeit noch nicht denkbar, erklärten Guhl, Schwerdtner und Lau. Die entsprechenden gesetzlichen Vorkehrung zum Infektionsschutz müssten eingehalten werden. Dies bedeutete vor allem eine Begrenzung der Besucherzahlen in den einzelnen Ämtern. „Um eine Grundlage zu haben, wurde im Rathaus eine Quadratmeter-Berechnung vorgenommen“, informierte der Bürgermeister. Daraus sei die Zahl der möglichen Besucher abgeleitet worden, die zeitgleich die einzelnen Ämter betreten dürfen.
Wieviele Besucher dürfen zeitgleich ins Rathaus?
Das hängt von den einzelnen Ämtern ab, erklärten die Verantwortlichen. Das in der Regel am häufigsten frequentierte Melde- und Passamt kann zeitgleich zwei Personen bedienen, der Wartebereich ist hier groß genug für drei weitere Personen. Im Verkehrsamt, dem Amt für Gewerbe und Gastronomie, dem Bauamt und dem Baurechtsamt sind jeweils nur eine Person zulässig, Wartebereiche gibt es aufgrund beengter Verhältnisse auf den Fluren bei diesen Ämtern nicht. Die Sozialabteilung kann zwei Personen bedienen, hier gibt es einen Wartebereich für drei weitere Personen. Im Standesamt sind zwei Besucher zulässig, plus Wartebereich für weitere zwei Personen.
Ist der Rathausbesuch ohne Anmeldung möglich?
Ja, die Bürger können ab kommenden Montag wieder ohne Anmeldung ins Rathaus gehen. Dennoch appelliert Bürgermeister Alexander Guhl, vorher einen Termin beim jeweiligen Amt abzumachen. Das spare eventuell Wartezeiten. Zudem bestehe weiterhin die Möglichkeit vieles digital per Mail abzuwickeln. Guhl ermunterte die Bürger, auch diese Option wahrzunehmen.
Kann es Wartezeiten geben?
In Stoßzeiten kann es zu Wartezeiten kommen, wenn die jeweiligen Besucherplätze in den Ämtern besetzt sind. In diesem Fall müssen Bürger vor dem Rathaus warten. Zugang kann erst wieder gewährt werden, wenn sich ein anderer Besucher abgemeldet hat.
Gibt es mehrere Zugänge?
Nein, nur der Eingang an der Hauptpforte des Rathauses ist benutzbar. Das dortige Personal regelt den Zugang und navigiert die Besucher zu den gewünschten Ämtern. An der Pforte wird auch Buch geführt über die Anzahl der Personen und ihr Ziel im Rathaus. Wichtig deshalb: Besucher, die das Rathaus verlassen, sollten sich an der Pforte wieder abmelden. Erst dann kann der nächste Besucher nachrücken.
Muss Mundschutz getragen werden?
Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes sowie die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung tragen Mundschutz, es sei denn die Abteilung verfügt über eine Plexiglastrennwand. Desinfektionsmittel stehen am Eingang bereit.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 13 Uhr
Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr