Etwa 94 Gramm Marihuana, vier Gramm Amphetamine, eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung – das Urteil des Amtsgericht Bad Säckingens gegen einen 44-jährigen Angeklagten könnte für einige ein Warnschuss sein. Auch wenn am vergangenen Montag das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung formuliert wurde, ist der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln nach wie vor strafbar. Der Angeklagte hatte die letzten Warnschüsse in Form von Bewährungsstrafen überhört – und muss nun für mehrere Monate hinter Gitter.
„Es ist hier ein bisschen hopp oder top“, erklärte die vorsitzende Richterin Stefanie Hauser vor der schwierigen Entscheidung. Für den Angeklagten war es nicht der erste Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, im Gegenteil: auf mehrere Geldstrafen hatten drei Bewährungsstrafen gefolgt, doch bisher scheinbar ohne große Wirkung auf sein regelmäßiges Konsumverhalten. Das Schöffengericht sah sich schließlich zu einer drastischeren Maßnahme gezwungen.
Hausdurchsuchung nach anonymem Hinweis
Selbst die Richterin gab zu, es sei „dumm gelaufen“ für den Angeklagten. Ein anonymer Anruf eines Nachbarn des Angeklagten hatte zur Hausdurchsuchung geführt, bei der die Polizei mehrere Tüten und Gläser mit Marihuana und Amphetaminen fand. Genau acht Tage nach dem Ende der letzten Bewährung. Genau zu dem Zeitpunkt als der Angeklagte ein bisschen mehr Drogen in der Wohnung hatte als sonst, wie dieser selbst einräumte.

Während der Verhandlung plauderte der Angeklagte offen über sein Leben und seinen schwierigen Gesundheitszustand, der ihn bereits in jungen Jahren zum Drogenkonsum gebracht hatte – etwas offener, als es Verteidiger Klaus Malek lieb war. Auch Richterin Hauser äußerte ihre Bedenken direkt: „Wir würden gerne etwas hören, das uns Hoffnung macht.“
Drogenbesitz konnte eindeutig nachgewiesen werden
Zweifel an dem Tatvorwurf gab es keinen. Auch Verteidiger Malek plädierte zwar für Freispruch, aber nur weil er die Beweisverwertung kritisierte. Die auf den anonymen Hinweis basierende Durchsuchungsverordnung bewertete er als rechtswidrige Handlung.

Der Drogenbesitz seines Mandanten blieb von Anfang an unumstritten. Malek erinnerte jedoch immer wieder an die erwartbare politische Entwicklung hinsichtlich der Cannabislegalisierung. „Er darf dann in einem gewissen Rahmen täglich legal Cannabis konsumieren“, betonte der Verteidiger. Zugunsten des Angeklagten hielt er auch die geringfügige Überschreitung der „nicht geringen Menge“ und dessen Bemühungen um einen Therapieplatz.
Anders als Staatsanwältin Sandner in ihrem Plädoyer darlegte, erkannte das Schöffengericht wie auch der Verteidiger schließlich einen minder schweren Fall und somit einen milderen Strafrahmen. In der Urteilsfindung berücksichtigten sie die Persönlichkeit und Krankheit des 44-Jährigen, der bereits seit mehreren Jahren in Frührente ist.

Das Gericht sieht keine Möglichkeit für Bewährung
„Die ganz große Frage ist dann: Kann man das auf Bewährung aussetzen?“, hob Richterin Hauser hervor. Dafür brauche es eine positive Prognose, erklärte sie. Doch die sahen weder Staatsanwaltschaft noch Schöffengericht gegeben. „Bei allem Wohlwollen – diese Überzeugung konnten wir heute nicht feststellen“, gab Hauser zu. Man müsse als Gericht glaubhaft und stringent bleiben, betonte die Richterin. Angesichts der einschlägigen Vorstrafen und der augenscheinlichen Unbelehrbarkeit des Angeklagten war eine zehnmonatige Haftstrafe nun der nächste Schritt. Das Schöffengericht hofft so, ihn zu einem konsequenten Verzicht zu bewegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.