Bonndorf-Wellendingen – Bianca Amann ist genervt. „Da muss man was machen“, sagt sie, „so geht das nicht weiter.“ Schon 2023 hatten die Einwohner von Wellendingen laut Amann beobachten müssen, dass Füchse durch das Ortsgebiet streiften – nicht etwa nachts, sondern frech am helllichten Tag. In diesem Jahr sei es noch schlimmer geworden, stellt Amann fest, „die Füchse zeigen überhaupt keine Scheu mehr vor Menschen. Bei einem Nachbarn ist neulich einer quer über die Terrasse gelaufen.“ Aber was tun?

Vor allem Halter von Hühnern, und von ihnen gibt es in Wellendingen nicht wenige, seien betroffen. Denn lebende Hühner stehen auf der Speisekarte von Meister Reineke ganz oben. Und da die meisten Hühnerhalter das Federvieh tagsüber aus dem Stall lassen, ist es für die Raubtiere problemlos zu finden und bildet leichte Beute. Zäune stellen für Füchse kein ernstzunehmendes Hindernis dar. Bianca Amann hat selbst drei Hühner eingebüßt, sie weiß von einem Wellendinger, der neun Tiere verloren hat. „Und manche haben die Hühnerhaltung bereits ganz aufgegeben“, sagt die Wellendingerin. Sie vermutet, dass es auf dem Ortsgebiet mindestens zwei Fuchsbauten gibt.

Sorgen machten sich die Einwohner nicht nur wegen ihrer Hühner. „Es geht mir auch um meine Kinder“, sagt Bianca Amann, „ich will nicht, dass die sehen, wie ein Fuchs im Blutrausch Hühner tötet.“ Hinzu komme, dass Füchse auch zahlreiche Krankheiten übertragen können, fürchtet Amann. Aktuell ziehen die Füchse gerade ihre Jungen groß, deshalb haben die sonst zur Jagd freigegebenen Tiere bis Ende Juni Schonzeit. Und bis dahin, stellt Julia Fohmann-Gerber, Sprecherin des Landratsamtes Waldshut-Tiengen, klar, wird kein einziger Fuchs getötet. Jagd auf Füchse in Wohngebieten kommt daher erst vom 1. Juli an in Frage – das aber auch nur sehr begrenzt. Die Genehmigung erteilt die Untere Jagdbehörde beim Landratsamt in Einzelfällen, wenn ein Tier verletzt ist oder wenn Gefahr im Verzug besteht – wenn also etwa ein Fuchs einen Menschen angreift.

Dass sich Füchse innerorts auf Hühnerjagd begeben, reiche als Grund für die Bejagung jedenfalls nicht aus, betont Fohmann-Gerber: „Es ist Sache der Hühnerhalter, ihre Tiere vor dem Fuchs zu schützen.“ Auf Füchse schießen dürfte ein Jäger im Ort nicht. Allenfalls ist hier Bejagung mit Lebendfallen möglich. Überleben würde das der Fuchs dennoch nicht, er müsste getötet werden – aus Tierschutzgründen. „Die Fuchsreviere sind so klein, dass ein ausgesetztes Tier dem Fuchs eines Revieres in die Quere käme“, sagt Fohmann-Gerber. Der „Revierinhaber“ würde unerbittlich den ausgesetzten Fuchs töten.

Damit ein Fuchs innerorts bejagt werden kann, müssten Bürger sich an den jeweiligen Jagdpächter wenden. Dieser kann einen Antrag bei der Unteren Jagdbehörde stellen, um eine Fuchsfalle aufstellen zu dürfen. Bürger selbst können das nicht, sie müssen sich an den Jäger wenden. Wer das ist, erfahren sie bei ihrer Gemeinde. Namen und Adressen der Jagdpächter werden aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht.

„Man kann den Jäger auch bitten, zur Jagdzeit in seinem Revier eine größere Zahl Füchse zu schießen“, rät Julia Fohmann-Gerber. Dann würden mittelfristig weniger Tiere auf bewohnte Gebiete ausweichen. Außerhalb der Schonzeit ist es erlaubt, Fuchsbauten zu zerstören, wenn sie nachweislich verlassen sind. Das muss aber der jeweilige Grundstücksinhaber selbst erledigen.

Füchse würden aktuell in vielen Ortschaften im Kreis beobachtet, so das Landratsamt, Anfragen habe es schon mehrere gegeben. Wegen der durch Füchse übertragbaren Krankheiten müssten sich Bürger keine Sorgen machen, heißt es aus Waldshut-Tiengen. Die Tollwut sei in Baden-Württemberg ausgerottet. Zwar könne der Fuchs den Fuchsbandwurm übertragen. „Aber das“, betont die Behörde, „können Katzen auch.“