Doris Dehmel

In seiner ersten Arbeitssitzung entschied sich der neu gewählte Dogerner Gemeinderat für einen Architektenwettbewerb zum Bau des neuen Kindergartens und des in unmittelbarer Nähe vorgesehenen neuen Feuerwehrgerätehauses. Um nicht in zeitlichen Verzug zu gelangen und den im Zuschussverfahren festgelegten 15. Februar 2020 als Endziel für die Vorlage baureifer Pläne zu erreichen, ist ein eng datierter Zeitplan einzuhalten.

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„Wenn dies nicht möglich ist, müssen wir mit einer Verschiebung um ein Jahr rechnen, was nicht sein darf“, so Bürgermeister Fabian Prause. Mit der Vorbereitung und Durchführung des Architektenwettbewerbes für beide Vorhaben wurde Architekt Gerold Müller beauftragt. Ihm oblag es auch in der Sitzung das bevorstehende Prozedere vorzutragen. Die Ausschreibung wird im Rahmen einer EU-Wettbewerbsbekanntmachung erfolgen.

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Bei der Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer, deren Anzahl vom Gemeinderat noch festzulegen ist, werden die bisherigen Erfahrungen der Architekten mit ähnlichen Projekten eine gewichtige Rolle spielen. In der Auslobung, dem Synonym für die Wettbewerbsausschreibung werden die allgemeinen Verfahrensbedingungen beschrieben. Des Weiteren wird die konkrete Aufgabenaufstellung verfasst. Beschrieben werden die allgemeinen individuellen Parameter zu Feuerwehr und Kindergarten, die sich am Brandschutzbedarfsplan ebenso orientierten wie an der Bedarfsplanung für den Kindergartenbereich. Für diesen wird von einem mittelfristigen Bedarf von sieben Gruppen mit unterschiedlichsten Angebotsformen ausgegangen. Für die Feuerwehr sieht die Gemeinde Dogern drei Fahrzeuge vor und somit auch den Raumbedarf für drei Stellplätze und die notwendigen weiteren Räume.

Entwürfe des Raumkonzepts

In seinem einstimmigen Votum entschied sich der Gemeinderat auch für die Entwürfe des Raumkonzeptes und stimmte der Abkopplung des DRK-Ortsvereins von der Planung des Feuerwehrgerätehauses zu. Gleichzeitig wurde auch entschieden im Zuge des Architektenwettbewerbs entsprechende Flächen für eine künftige Vereinsnutzung einschließlich dem DRK Dogern einzuplanen. Dabei sind diese Flächen so anzuordnen, dass ein störungsfreier Betrieb des Kindergartens und der Feuerwehr gewährleistet ist.