Der mögliche Ausbau des Tiefensteiner Steinbruchs gelangt in die zweite Runde. Nachdem der Planungsausschuss des Regionalverbandes Hochrhein-Bodensee am 10. März 2020 die überarbeitete Version der Fortschreibung des Teilregionalplanes Oberflächennahe Rohstoffe beraten und der Verbandsversammlung zur Annahme empfohlen hat, soll Letztere den Weg für die zweite Offenlage (Anhörung) frei machen. Ob es dazu am vorgesehenen Sitzungstag 28. April kommen wird, ist indes fraglich.

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Für den Verband unter dem Vorsitz von Landrat Martin Kistler und seine 60 Mitgliedern hängt dies von der Entwicklung der Corona-Krise und den damit verbundenen Auflagen für öffentliche Versammlungen ab. „Es bleibt daher abzuwarten, ob und wie die Verbandsversammlung zum vorgesehenen Termin durchgeführt werden kann“, erklärt Verbandsdirektor Karl Heinz Hoffmann auf Anfrage dieser Zeitung.

Im Rahmen der ersten Offenlage wurde intensive Kritik geäußert – unter anderem von Bürgern der Gemeinde Görwihl, die 247 von insgesamt 380 Seiten privater Einsprüche aus drei Landkreisen abgegeben hatten. Nach Auswertung der Rückmeldungen wurde der Plan überarbeitet, „einiges hat sich geändert“, stellt Karl Heinz Hoffmann klar, „deshalb muss eine zweite Offenlage durchgeführt werden“. Das bedeutet, dass die Gemeinden erneut angeschrieben werden und die Möglichkeit bekommen, wieder Stellung zu beziehen. Was auch für Privatpersonen gilt: Diese haben, sofern die Verbandsversammlung der zweiten Anhörung grünes Licht gibt, einige Monate Zeit, sich erneut zu äußern. „Damit ist wieder alles offen“, bringt es Karl Heinz Hoffmann auf den Punkt.

Der Niederwihler Bürger Franz Maise, der anfangs 2019 und unter Zeitdruck Hilfestellung bei den Einsprüchen koordiniert hat, bezeichnet die nötig gewordene zweite Offenlage als Erfolg. „Das zeigt, dass vehementer Einspruch und die Einigkeit Wirkung gezeigt hat“, sagt er gegenüber dieser Zeitung. Auch die insgesamt elf Einsprüche der Gemeinde Görwihl mit jeweils unterschiedlichen Aspekten hat gewirkt, so Maise. Er stellt fest: „Im aktuellen Planentwurf wird das geplante Abbaugebiet als erheblich reduziert dargestellt.“

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Konkret: Eine Teilfläche südöstlich von Tiefenstein und Niederwihl ist nicht mehr als mögliches Abbau-, sondern als Sicherungsgebiet kartiert. Und in einem Bereich, dessen Ausweisung als zu nahe an die Wohnbebauungen ins Fadenkreuz geriet, sind gleich zwei Flächen zurückgenommen worden. Sollte der neue Vorschlag von der Verbandsversammlung verabschiedetet werden, was laut Maise „zu erwarten ist“, bedeutet das jedoch nicht, dass der Abbau automatisch genehmigt ist. Maise: „Hierzu bedarf es eines Antrags und damit weiteren Prüfungen und Untersuchungen.“ Bezogen auf den neuen Plan erklärt er: „Es wird besonders auf die Einwohner von Tiefenstein ankommen, welche bereits jetzt erheblich innerhalb der 300 Meter Wirkzone liegen.“