Klimaangepasstes Waldmanagement will der Bund mit einem neuen Förderprogramm fördern. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Förderung bewilligt wird, erklärte der Leiter des Kreisforstamtes, Markus Rothmund, den Gemeinderäten in Häusern und Bernau. Er erläuterte auch, wie hoch der Zuschuss in den beiden Gemeinden jeweils ausfallen könnte.

Die Gemeinde Häusern könnte für ihren Kommunalwald Fördermittel in Höhe von 14.300 Euro jährlich für die Dauer von zehn Jahren erhalten, sagte Rothmund. Bernau würde knapp über 61.000 Euro erhalten. Aber: „Das Ganze ist nicht umsonst, man muss zwölf Kriterien erfüllen“, sagte der Kreisforstamtsleiter.

Klimaangepasstes Waldmanagement, Wahrung und Erweiterung der biologischen Vielfalt und Klimaschutz sollen mit dem neu aufgelegten Förderprogramm unterstützt werden, erläuterte er. Das Fördervolumen bis 2026 beträgt insgesamt 900 Millionen Euro, jährlich stehen 200 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Kriterien, die von Waldeignern erfüllt werden müssen, gehören unter anderem Naturverjüngung, standortheimische Baumarten, natürliche Waldentwicklung, Baumartendiversität, Verzicht auf Kahlschläge, Totholz, Habitatbäume (fünf Bäume pro Hektar), Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und die Verbesserung des Wasserhaushaltes, zählte der Forstamtsleiter auf. Stillgelegt werden müssen fünf Prozent der Waldfläche (bei einer Waldfläche von mehr als 100 Hektar) für die Dauer von mindestens 20 Jahren, lediglich naturschutzfachliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Verkehrssicherung seien zulässig, nicht dagegen die Nutzung.

Aber es gibt auch einige, wie es Rothmund formulierte, Stolpersteine. Dazu gehören unter anderem Waldschutz (Nadelholzbetriebe), Arbeitsschutz (Habitatbäume) und die Einschränkung notwendigen Waldumbaus von alten Beständen. Da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist, werden Flächen mit Ökokontomaßnahmen, Waldrefugien und Kernzonen des Biosphärengebietes abgezogen. „Die Habitatbäume bleiben stehen, bis sie selbst zerfallen“, sagte Rothmund im Bernauer Gemeinderat, von ihren gehe also eine gewisse Gefahr aus. Deshalb müsse man auf den Arbeitsschutz achten.

Für die stillgelegten Flächen erhalten die Kommunen 20 Jahre Zuschüsse, für die übrigen Kriterien gibt es ein Jahrzehnt lang Geld. Wird ein Antrag gestellt, kommen auf die Waldeigner auch Kosten zu: Habitatbäume müssen ausgewiesen und eine Zertifizierung vorgenommen werden.

  • Gemeinde Häusern: Die Gemeinde Häusern mit einer kommunalen Forstbetriebsfläche von 143,4 Hektar müsste von 7,1 Hektar stilllegen sowie 715 Habitatbäume ausweisen. Er rechnet mit Kosten in Höhe von 1500 Euro (Ausweisung der Habitbäume) und 430 Euro (Zertifizierung) jährlich. Als mögliche Stilllegungsfläche nannte Revierleiter Roland Behringer ein rund sieben Hektar großes Waldstück unterhalb der sich etwa 1,2 Kilometer vom Ortseingang in Richtung Schluchsee befindlichen Sägebachkurve. Das steile Gelände, das eine Hangneigung von teilweise 80 bis 90 Prozent aufweise, werde nicht bewirtschaftet, so der Förster weiter.

Gemeinderat Peter Schmidt sprach sich dafür aus, die Fördermittel schnellstmöglich zu beantragen, es gelte wohl das Windhundprinzip, vermutete er. Viele Kommunen hielten sich mit Förderanträgen zurück, in Baden-Württemberg seien ausreichend Fördermittel vorhanden, sagte Rothmund dazu. Auch Paul Kessler sprach sich dafür aus, die Fördermittel zu beantragen. Im Gremium war man sich über die Stellung eines entsprechenden Förderantrages einig.

  • Gemeinde Bernau: 32,5 Hektar Wald müsste Bernau stilllegen. Einbußen sieht der Forstamtsleiter für die Gemeinde aber keine, denn es könnten ausreichend große Flächen aus der im Rahmen des Biosphärengebiets ausgewiesenen Kernzone eingebracht werden. Denn für die Flächen hat Bernau bislang keine Ökopunkte erhalten. Nach Abzug aller Kosten, die für die Erfüllung der Kriterien anfallen, blieben der Gemeinde knapp 60.000 Euro, rechnete Rothmund vor. „Es ist ein ganz wesentlicher Geldposten, der da in Aussicht ist“, sagte Bürgermeister Alexander Schönemann. Er will in einer der nächsten Sitzungen den Gemeinderat darüber abstimmen lassen, ob Bernau einen Antrag stellen soll.