Der Plan steht und schon Ende dieser Woche soll es losgehen: Im Landkreis Waldshut gibt es ein Konzept, dass es ermöglicht, viele Patienten – mit und ohne Covid-19-Infektionen – an mehreren Orten im gesamten Kreisgebiet medizinisch versorgt werden können. Involviert sind zahlreiche Kliniken und Reha-Einrichtungen im Landkreis Waldshut.
Zu den weiteren Details der Planung beantworteten Landrat Martin Kistler, Caren-Denise Sigg, Leiterin des Dezernats 2 und Verwaltungsstabsleiterin am Landratsamt Waldshut, und Hans-Peter Schlaudt, Geschäftsführer des Spitals Hochrhein in Waldshut, die wichtigsten Fragen.
1. Ab wann soll das Versorgungskonzept umgesetzt werden?
Das Konzept soll spätestens ab Ende dieser Woche realisiert werden, bei Bedarf könne es aber auch schon früher greifen, wie Hans-Peter Schlaudt erklärte.

Da mit steigenden Corona-Fallzahlen zu rechnen ist und niemand weiß, wann auch die Zahlen der stationär zu behandelnden Patienten stark ansteigen werden, sei es wichtig bereit zu sein und schnell reagieren zu können. Eine schrittweise Steigerung ist laut Schlaudt allerdings wünschenswert.
2. Wie groß sind die Kapazitäten der verschiedenen Einrichtungen?
Die Kapazitäten der involvierten Kliniken hingen eng von dem dort vorhandenen Personal ab und die angegebene Bettenzahl sei vor allem als Orientierungsgröße zu verstehen, die variieren könne, hoben Caren-Denise Sigg und Hans-Peter Schlaudt hervor. Konkret geht es bei der dezentralen Unterbringung darum, dass Kapazitäten im Klinikum Hochrhein und auch in der Lungenfachklinik St. Blasien schneller wieder frei werden würden, wenn genesende Patienten möglichst rasch in andere Einrichtungen im Kreis verlegt werden können, wie Schlaudt ausführte.

Für jeden Patienten mit seinem individuellen Krankheitsbild gelte es dabei, die bestmögliche Versorgung zu erreichen, versicherte der Spital-Geschäftsführer. Darum müsse jeder Fall einzeln entschieden werden, wenn er eintrete. Eine Abordnung von Medizinern und Pflegepersonal von Waldshut auszusenden, ist laut Schlaudt nicht vorgesehen.
3. Wie viele auf Covid-19 positiv geteste Menschen können in der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in Bad Säckingen isoliert werden?
Der Betrieb der Quarantäneeinrichtung in Bad Säckingen könne laut Dezernentin Sigg bei Bedarf sofort aufgenommen werden. In der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft können 65 mit Covid-19 infizierte Personen, die keine ärztliche Betreuung brauchen, isoliert werden, denen die Isolation in ihrer eigenen Wohnung nicht möglich ist, weil dort beispielsweise Risikopatienten leben. Die Verpflegung der Menschen hier erfolge durch das Deutsche Rote Kreuz.
4. Wie lange kann die strikte Trennung zwischen Covid-19- Infizierten und Patienten ohne positiven Corona-Test durchgehalten werden?
Den Experten ist klar, dass die Kombination von Corona-Infektion und weitere Erkrankung im Laufe der Zeit immer mehr zunehmen werden. Um die Ausbreitung des Virus aber so lange wie möglich einzudämmen, soll die strikte Trennung der Patienten und Abschottung der positiv Getesteten so lange wie möglich durchgehalten werden, wie Hans-Peter Schlaudt erklärte.
5. Welche Pläne gibt es für den Fall, dass das neue Versorgungskonzept nicht mehr ausreichen sollte?
Die Einrichtung von Notkrankenhäusern stehe laut Caren-Denise Sigg derzeit nicht zur Diskussion. Zwar gebe es Überlegungen, im Extremfall auch Hallen im Kreisgebiet zur Versorgung von Patienten zu nutzen, zunächst gelte es aber nun zunächst das neue Versorgungskonzept anlaufen zu lassen. An eine mögliche Umwandlung der seit 30. März betriebenen Fieberambulanz in der Sporthalle am Chilbiplatz in Waldshut in ein Notkrankenhaus denke niemand, versicherte Sigg.
Wichtig sei es hervorzuheben, dass dort lediglich Abklärungen und bei Bedarf im Einzelfall auch Corona-Abstriche vorgenommen werden würden – allerdings nur nach vorheriger Terminvereinbarung.