Die Stunde Zugverspätung – nicht der Standard, doch immer wieder Realität auf der Hochrheinstrecke. Mit Folgen für die Reisende Einige schafften es erst kürzlich wieder nicht, rechtzeitig bei der Arbeit oder dem Arzttermin zu sein. Aber wie wird das entschädigt? Die Deutsche Bahn (DB) informiert online über die Rechte als Fahrgast mit einem Abonnement.
Mehrere Verspätungsfälle sammeln
Zeitfahrkarten, etwa Wochen- oder Monatskarten, werden pauschal bei einer Verspätung ab 60 Minuten am Zielbahnhof entschädigt. Fahrgäste können je Vorfall im Nahverkehr 1,50 Euro in der zweiten Klasse und 2,25 Euro in der ersten Klasse verlangen. Die DB empfiehlt, mehrere Verspätungsfälle zu sammeln, denn ausbezahlt wird erst ab einer Summe von vier Euro. So lautet die gesetzliche Bagatellgrenze. Maximal werden 25 Prozent des Wertes der Zeitfahrkarte entschädigt.

Besitzt der Fahrgast eine Bahncard 100, kann für jede Verspätung von mindestens 60 Minuten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse pauschal eingefordert werden. Auch hier gilt laut Bahn: Erstattungsfähig sind 25 Prozent der BahnCard-Kosten.
Beschwerden müssen gesammelt und rechtzeitig eingereicht werden
Die Entschädigung kann über mehrere Wege eingefordert werden, zum Beispiel über das Fahrgastrechte-Formular. Das kann über die DB-Website gefunden und heruntergeladen werden. Hier gibt es auch eine Anleitung darüber, welche Belege erbracht werden müssen, wie das Formular auszufüllen und abzugeben ist.
Alternativ können die Fahrgastrechte online über die DB-Website oder in der DB-Navigator-App geltend gemacht werden. Dafür ist ein Kundenkonto nötig, informiert die Bahn. Die Beschwerden müssen binnen drei Monaten nach den Verspätungsfällen eingereicht werden.
Alternativ können Abo-Kunden beim Waldshuter Verkehrsverbund die Mobilitätsgarantie beanspruchen, bei Zug- und Busverspätungen ein Taxi rufen und Kosten erstattet bekommen. Die Bedingungen, Anträge und weitere Ansprüche sind über die Website der Deutschen Bahn einsehbar.