Geht es nach den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Landkreises Waldshut, werden die Freibäder trotz der jüngsten Corona-Verordnung, die eine Öffnung unter strengen Auflagen erlaubt, zunächst weiterhin geschlossen bleiben. Das machte Bonndorfs Bürgermeister Michael Scharf im Gespräch deutlich, in dem er die Haltung seiner Amtskollegen in seiner Rolle als Vorsitzender des Kreisverbands der Bürgermeister darstellte.
1. Warum sehen die Bürgermeister den Badebetrieb entsprechend der Corona-Verordnung kritisch?
Die Bürgermeister der Gemeinden des Landkreises sehen große Probleme im Zusammenhang mit der durch die Landesregierung erlassenen Verordnung über die Öffnung der Schwimm- und Hallenbäder, die bereits wirksam geworden ist (Corona-Verordnung Sportstätten vom 4. Juni 2020). Er brachte sein Unverständnis über die erlassene Verordnung zum Ausdruck, mit der einerseits Hoffnungen geweckt würden, mit der aber derart hohe und komplizierte Auflagen verbunden seien, dass die Verordnung in der Praxis gar nicht umsetzbar sei.
2. Gibt es weitere Kritikpunkte?
Ja, denn hinzu kommt der zeitliche Aspekt: Zwischen Erlass der Verordnung am 4. Juni und deren Inkrafttreten am 6. Juni sei so gut wie keine Zeit zur Vorbereitung der notwendigen Sicherheitsmaßnamen zur Verfügung gestanden, so Scharf. „Es wäre ein Wahnsinn, wenn wir unter diesen Umständen die Bäder öffnen würden“ resümierte Scharf.
Auszug aus den Sicherheitsvorschriften der Corona-Verordnung Sportstätten für den Betrieb von Schwimm- und Hallenbädern
3. Worum sorgen sich die Bürgermeister?
Lauchringens Bürgermeister Thomas Schäuble wies im Rahmen des Gesprächs besonders auf den Umstand hin, dass die haftungsrechtliche Verantwortung auf die Gemeinden, sprich die Bürgermeister als Betreiber der Bäder, übertragen worden sei. Daher seien die Gemeinden besonders verpflichtet, mit einem jeweils speziellen, der jeweiligen Einrichtung entsprechenden Hygienekonzept für die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben der Verordnung zu sorgen. Dies sei beim jetzigen Stand absolut unmöglich sei, so Schäuble.
4. Gibt es bereits erste Ratsbeschlüsse?
Ja. Wie Lauchringens Bürgermeister erklärt, habe der Gemeinderat vor kurzem bei einer Begehung des Freibadgeländes im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, das Freibad in Lauchringen vorläufig nicht zu öffnen.
5. Haben die Bürgermeister kein Verständnis für den Wunsch der Bürger?
Sowohl Michael Scharf als auch Thomas Schäuble betonten im Gespräch, dass sie Verständnis für das Verlangen der Bevölkerung nach Öffnung der Schwimmbäder und auch das Engagement einzelner Gemeinderäte bei diesem Ziel haben. Allerdings sähen sie sich ohne Lockerung einzelner Hygiene-, beziehungsweise Sicherheitsvorschriften außerstande, die Verordnung umzusetzen und die Bäder zu öffnen, machten Scharf und Schäuble deutlich.
6. Sind die Bürgermeister im Kreis Waldshut mit ihrer Einschätzung zu den Schwimmbädern übervorsichtig?
Die Bürgermeister im Kreis Waldshut stehen mit ihrer Einschätzung zur Schwimmbadöffnung keineswegs alleine da. Wie Michael Scharf ausführte, sehe dies im Übrigen auch der Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg in gleicher Weise. Deshalb würden nach der jüngsten Bürgermeisterversammlung einstimmig alle betroffenen Bürgermeister der Gemeinden des Landkreises ihren Gemeinderäten empfehlen, von der Öffnung ihrer Schwimmbäder abzusehen, so Michael Scharf.
7. Wie geht es nun weiter?
Scharf könne, wie er sagte, nicht garantieren, dass es im Landkreis keine unterschiedlichen Entscheidungen geben werde, dass also einige Bäder geschlossen blieben und andere nach Ratsbeschluss wieder öffnen würden. Dies würde wiederum bei der Bevölkerung sicher auf großes Unverständnis stoßen,so die Befürchtung. Scharf übte deutliche Kritik an der Landesregierung, die mit dieser Verfahrensweise riskiere, die Gemeinden und die Ratsgremien zu spalten.