Im Kampf gegen Covid 19 hat das Sozialministerium nun beschlossen, im ersten Schritt zentrale Impfzentren (ZIZ) einzurichten, die ab 15. Dezember öffnen könnten. Voraussetzung dafür ist, dass es einen Impfstoff gibt, der in Deutschland zugelassen ist. „Wir wollen gerüstet sein, wenn es soweit ist“, sagt Markus Jox, Leiter der Pressestelle im Sozialministerium Baden-Württemberg.
Start der Kreisimpfzentren am 15. Januar
Im zweiten Schritt sollen dann Kreisimpfzentren (KIZ) auf den Weg gebracht werden. Diese sollen nach derzeitigem Stand ab 15. Januar ihre Arbeit aufnehmen. Auch im Landkreis Waldshut wird es laut Landratsamt Waldshut mindestens ein eventuell auch zwei Impfzentren geben.
Wo diese eingerichtet werden sollen, steht laut Susanna Heim, Pressesprecherin im Landratsamt Waldshut, noch nicht fest. „Wir stehen in engem Austausch mit dem Sozialministerium, das letztendlich festlegt, wo ein Impfzentrum eingerichtet werden soll. Natürlich haben wir dafür bereits mehrere Vorschläge abgegeben.“
Wie sieht das weitere Vorgehen aus?
Schrittweise sollen in den nächsten Tagen und Wochen die Vorschläge der Kommunen zu möglichen Standorten geprüft und rechtzeitig kommuniziert werden, heißt es von Seite des Sozialministeriums. Claudia Krüger, Stellvertretende Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: „Zu den Kriterien für die Ausweisung eines KIZ gehören zum Beispiel Erreichbarkeit, örtliche Voraussetzungen sowie die Größe der Halle, um mindestens 700 Menschen pro Tag impfen zu können.“
Betrieben werden die Impfzentren in Kooperation mit den Unikliniken, der Kassenärztlichen Vereinigung und der gesamten Blaulichtfamilie wie zum Beispiel dem DRK und dem THW sowie zahlreichen freiwilligen Helfern.
Zuerst Einsatz mobiler Impfteams
Niedergelassene Ärzte sollen langfristig erst in einer zweiten Phase in die Impfung einsteigen, zunächst werde nur in den ZIZ und KIZ geimpft. Diese werden flankiert von mobilen Impfteams, die vor allem in Pflegeheimen eingesetzt werden oder auch Personen impfen, die bettlägerig sind und keinerlei Möglichkeit haben, in ein Impfzentrum zu kommen.
Das heißt auch, dass die mobilen zentralen Impfteams in der ersten Phase in die Regionen kommen, wo Menschen das Zentrale Impfzentrum nicht ohne Weiteres erreichen können, wie beispielsweise im Landkreis Waldshut, von wo aus das nächste zentrale Impfzentrum in Freiburg wäre. Sobald ein kommunales Impfzentrum im Januar zur Verfügung steht, werden auch hier mobiles Impfteams zum Einsatz kommen, informiert das Sozialministerium.
Wer wird zuerst geimpft?
Wer letztendlich als erstes geimpft werden kann, steht laut Kai Sonntag, Pressesprecher der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg noch nicht genau fest. „Die Definition, wer zu einer Risikogruppe gehört, ist noch offen.“ Fest steht, dass Ärzte und Pflegepersonal in der ersten Tranche geimpft werden können. Können, weil es letztendlich dem Pflegepersonal überlassen ist, sich tatsächlich impfen zu lassen, da es dafür keine Pflicht gibt. „Derzeit laufen Erhebungen, wie hoch die Impfbereitschaft unter dem medizinischen Personal ist, um schon einen Überblick zu bekommen“, informiert Sonntag. Er weist aber darauf hin, dass diese Umfrage letztendlich mit der tatsächlichen Impfbereitschaft nicht übereinstimmen muss.