Vorfreude, Optimismus, Unsicherheit, Frust: Es sind durchaus widersprüchliche Emotionen, die bei Händlern und Gastronomen in den Innenstädten am Hochrhein derzeit anzutreffen sind. Sie alle hängen mit der aktuellen Entwicklung an der Corona-Front zusammen. Zunächst überwiegt die Freude: Das Robert-Koch-Institut errechnete am Samstagmorgen für dne Kreis Waldshut eine Sieben-Tage-Inzidenz von 71,9, damit liegt dieser Wert nun an fünf Werktagen in Folge unter 100. Einschränkungen der Bundesnotbremse treten damit außer Kraft, eine erste Öffnungsphase kann beginnen.

Unterschiede bei den Werten der Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Infektionen hatten in den vergangenen Tagen in der Region für ein Zwei-Klassensystem gesorgt. Während sich im Landkreis Lörrach die Lage bereits vor einer Woche so vorteilhaft entwickelt hatte, dass seit 15. Mai bereits Gastronomiebetriebe öffnen konnten, musste der Landkreis Waldshut warten, bis auch hier sinkende Inzidenzwerte weitere Lockerungen zuließen. Doch nun geht es plötzlich ganz schnell: Nach Lockerungen im Einzelhandel, die seit Freitag, 21. Mai, in Kraft sind, dürfen schon ab Montag auch wieder Restaurants öffnen – zumindest unter Auflagen.

Was ist ab 24. Mai im Kreis Waldshut wieder möglich?

  • Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen.
  • Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr.
  • Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
  • Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden.
  • Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
  • Öffnung von Galerien, Museen und Gedenkstätten.
  • Öffnung von Archiven und Bibliotheken.
  • Öffnung von zoologischen und botanischen Gärten im Außen- und Innenbereich.
  • Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen von zehn Schülerinnen und Schülern.
  • Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih) für kleine Gruppen von bis zu 20 Personen.
  • Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen bis 20 Personen.
  • Öffnung von Außenbereichen von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen.

Jenseits der Kreisgrenze war bislang mehr möglich

„Natürlich haben wir sehnsüchtig über die, nur wenige Kilometer entfernte Kreisgrenze geschaut“, erklärt Niels Bosley, stellvertretender Vorsitzender von Pro Bad Säckingen, im Gespräch mit dem SÜDKURIER. Denn dort herrschte immerhin schon ein gutes Stück mehr Normalbetrieb, als es im Landkreis Waldshut der Fall war. „Die Sorge, dass Kundschaft abwandert, und das in dieser ohnehin schwierigen Zeit, war durchaus vorhanden“, so Bosley.

„Natürlich überwiegt gerade bei allen Beteiligten die Vorfreude“, sagt Thomas Wartner vom Werbe- und Förderkreis Waldshut. Aber es bleibe ein gehöriges Maß an Unsicherheit, denn viele Fragen seien bislang nicht geregelt. „Wir Händler sind ja inzwischen das Auf und Ab bei der Öffnung zwischen ‚Click & Collect‘ und ‚Click & Meet‘ gewöhnt. Aber die Gastronomie steht vor ganz anderen Herausforderungen“, so Wartner.

Start nach monatelangem Stillstand

Allem voran müsse innerhalb kürzester Zeit nach monatelangem Stillstand wieder der Betrieb hochgefahren werden: „Personal muss reaktiviert werden, es müssen Waren beschafft werden. Und häufig ist nicht einmal ganz klar, wie schnell und in welchem Umfang die Waren geliefert werden können.“

Denn tatsächlich seien viele Gastro-Mitarbeiter während Corona in andere Branchen abgewandert. Auch seien Lieferketten eingerostet und müssten nun im großen Stil reaktiviert werden – alles Dinge, die auch Niels Bosley kennt.

Die Unsicherheit bleibt

Und über allem stehe eben die große Ungewissheit: „Es mangelt einfach an Planungssicherheit, denn wenn sich die Entwicklung umkehrt, kann schlimmstenfalls nach drei Tagen schon wieder Schluss sein.“ In dem Fall nämlich, dass die Inzidenz drei Tage über 100 liegt und folglich die Bundes-Notbremse wieder in Kraft tritt. Dann müssten die Restaurants wieder komplett schließen – eine Perspektive, die viele Wirte bei der Warenbestellung eher zögern lasse, so Bosley weiter.

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