Die Züge sind voll. Auf dem Bahnsteig herrscht reger Betrieb. Menschen sitzen oder stehen dicht an dicht im Zug. Auf den Gleisen drängen sich die Fahrgäste, zumindest in den Stoßzeiten. Sie streben in Trauben den Ausgängen zu, in den Fußgängerunterführungen ist kaum Platz. Nicht alle scheinen sich an die Maskenpflicht zu halten. So berichten es jedenfalls Augenzeugen seit einigen Wochen.

Der Eindruck: Es wird kaum kontrolliert

Der Eindruck entsteht, dass kaum kontrolliert wird. Ist das so? Wir haben bei Ordnungsämtern, Bundespolizei und Polizei nachgefragt. Wer ist eigentlich zuständig dafür, dass kontrolliert wird, dass die Menschen in Zügen und auf Bahnsteigen ihre Mund-Nasen-Bedeckung tragen?

Das könnte Sie auch interessieren

Das Landesverkehrsministerium bezieht auf Nachfrage klar Stellung: „Das Zugpersonal ist dazu angehalten, Fahrgäste auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes hinzuweisen. Im Bedarfsfall können die Zugbegleiter die Bundespolizei hinzuziehen.“ Die können dann bei Verstößen Sanktionen aussprechen. „Weiterhin kontrolliert die Bundespolizei die Einhaltung der Maskenpflicht an Bahnhöfen“, schreibt die Pressestelle des Ministeriums. In Form von Schwerpunktkontrollen durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen und Polizeibehörden werde die Einhaltung der Maskenpflicht in konzentrierter Form kontrolliert und Fehlverhalten sanktioniert.

Mitarbeiter der Deutschen Bahn gehen gemeinsam mit Beamten der Bundespolizei durch einen Regional Express und kontrollieren, ob die ...
Mitarbeiter der Deutschen Bahn gehen gemeinsam mit Beamten der Bundespolizei durch einen Regional Express und kontrollieren, ob die coronabedingte Maskenpflicht eingehalten wird. (Symbolbild, die Aufnahme entstand in Berlin) | Bild: Annette Riedl/dpa

„Die Bundespolizei ist zunächst einmal zuständig für die Sicherheit auf Bahnanlagen und im Bahnverkehr. Wir unterstützen die Ordnungs- und Gesundheitsämter und ermahnen. Wenn es notwendig ist, nehmen wir die Perbsonaldaten auf“, erklärt Katharina Keßler, Pressesprecherin der Bundespolizeidirektion Weil am Rhein, zuständig auch für den Hochrhein.

Bundespolizei hält die Augen offen

An den größeren Bahnhöfen wie in Waldshut und Bad Säckingen sei die Bundespolizei im Rahmen ihrer bahnpolizeilichen Aufgaben unterwegs. „Wir sprechen die Personen an und ermahnen sie. Wenn sie ihre Maske anlegen ist der Fall erledigt. Wenn nicht, nehmen wir die Personalien auf.“

Täglich gibt es Beanstandungen

Laut ihren Schilderungen gebe es tatsächlich täglich Beanstandungen. Keßler: „Aber es sind keine Hunderte, eher Einzelfälle.“ Den Leuten sei oft nicht bewusst, dass sie die Masken tragen müssten, wenn sie an der frischen Luft seien. „Nach der Verordnung ist eben so.“

Zugpersonal übt Hausrecht aus

Es komme zudem durchaus vor, dass die Bundespolizei in Zügen für Recht und Ordnung sorgen müsse. Wenn das Bahnpersonal nicht zu den Fahrgästen durchdringen kann. Das Zugpersonal habe das Hausrecht und könne einen Platzverweis aussprechen. „Wir setzen für die Bahn das Hausrecht durch“, sagt Keßler.

Das könnte Sie auch interessieren

Auch die Beamten der Landespolizei sind unterwegs. „Generell sind die jeweiligen Ordnungsämter zuständig“, sagt Mathias Albicker, Sprecher der Polizeidirektion Waldshut-Tiengen. Die Polizei unterstütze mit der Bundespolizei. Albicker: „Mittlerweile haben wir die Kontrollmaßnahmen verstärkt.“ Regelmäßig seien täglich Polizisten im Einsatz. Sie kontrollierten auf Bahnhöfen, -steigen und an den Bushaltestellen. „Im Zug ist es Sache der Bundespolizei.“

Polizei Waldshut-Tiengen spricht von Ausnahmen

Es würden immer Verstöße festgestellt, bestätigt Albicker. „Dass einer das Maskentragen total verweigert, ist die Ausnahme.“ In der Regel kämen die Ermahnten der Aufforderung der Beamten nach. Albicker: „So oft, wie wir das jetzt kontrollieren, sollte jeder wissen, dass sie in diesen Bereichen eine Maske tragen müssen.“ Nichtsdestotrotz: Bei jeder Kontrolle habe die Streife jemanden ohne Maske angetroffen. „Aber es kommt nun nicht mehr so häufig vor“, sagt Albicker.

Auch die Gemeindevollzugsbeamten der Städte Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen kontrollieren an den Bahnhöfen. „Unsere Mitarbeiter kontrollieren im Rahmen ihrer Streife. So wie überall. Aber wir stellen keine Leute extra dafür ab“, schildert Jürgen Wiener, Leiter der Ortspolizeibehörde Waldshut-Tiengen.Er ergänzt: „Sie halten sich dort auf, wo Verstöße gemeldet werden.“ Durch die Präsenz der Ordnungshüter würden sich die Menschen vermehrt an die Maskenpflicht halten. Wiener: „Aber wir mussten die Leute am Anfang informieren.“

Mehrere Beschwerden an die Stadtverwaltung

Der Vollzugsdienst der Stadt Bad Säckingen kontrolliere auf den Streifengängen bei den Bushaltestellen, wie Muriel Schwerdtner, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamts in Bad Säckingen, berichtet. „Am Bahnhof ist primär die Bundespolizei gefragt.“

Bei der Stadt seien mehrfach Beschwerden eingegangen, die an die Bundespolizei weitergeleitet worden seien. Schwerdtner: „Es gibt immer ein paar, die es nicht einsehen.“ Sie weist darauf hin, dass die Bußgeldbescheide, die die Polizisten ausstellen, bei Stadt bearbeitet werden.

Unterm Strich ist die Kontrolle der Einhaltung der Maskenpflicht ein Zusammenspiel der Ordnungsämter, Bundespolizei, Polizei und in diesem Fall des Zugpersonals.