Eine Woche ist nun vergangen, seit eine neue Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Schienenverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz geschlossen wurde. Um was es dabei geht? Bundesrätin Simonetta Sommaruga und Verkehrsminister Andreas Scheuer haben darin zugesagt, die Voraussetzungen für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der Bahnstrecken zu verbessern. Dies insbesondere auch für den grenzüberschreitenden Regionalverkehr und für Nachtzugverbindungen. Mit einem 7-Punkte-Plan soll die bestehende Zusammenarbeit verstärkt werden.
Für den Hochrhein könnte dies von besonderer Bedeutung sein, denn die Vereinbarung umfasst neben den europäischen Korridoren der Rheintalbahn, der Gäubahn, der Südbahn und der Allgäubahn nun auch die Hochrheinstrecke Basel – Singen und die Wiesentalbahn Basel – Zell im Wiesental.
„Die Aufnahme der Hochrheinbahn sowie der stark nachgefragten Wiesentalbahn in die Vereinbarung ist ein klares Bekenntnis der Bundesregierung für den raschen regionalen Bahnausbau im grenzüberschreitenden Nahverkehr und für mehr regionalen Klimaschutz“, zeigt sich auch der Waldshuter CDU-Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner überzeugt. Mit einem 7-Punkte-Plan soll die bestehende Zusammenarbeit noch weiter verstärkt werden.
Doch ein Blick auf das, was nach dem ersten Luganer Abkommen geschah, lässt die Euphorie schrumpfen.
Was brachte das Abkommen von Lugano von 1996?
Denn: Im alten Vertrag ist genau festgehalten, was Deutschland und die Schweiz leisten sollen, damit ein internationaler Streckenausbau gelingen kann. Hierbei war zum Beispiel die Rede von der Rheintalbahn (Karlsruhe/Basel), die durchgehend viergleisig ausgebaut werden sollte. Die Strecke ist allerdings Stand 2021 durchgehend nur zweigleisig.
Auch von der Verkürzung der Fahrtzeit zwischen Stuttgart und Zürich, bekannt unter dem Namen Gäubahn, ist die Rede. 1996 strebten die Verantwortlichen eine Fahrtzeit von zwei Stunden 15 Minuten an. Dazu gekommen ist es bis heute nicht. Regulär beträgt die Fahrtzeit noch immer über drei Stunden. Nicht einmal die Planungen für den Ausbau sind abgeschlossen.
Die Schweiz kann ein besseres Ergebnis vorweisen. Zum Beispiel hat sie eine zweite Rheinbrücke in Basel gebaut. 2012 wurde die Brücke in Betrieb genommen. Die alte Rheinbrücke wurde saniert.
Was bringt nun das erneuerte Abkommen von Lugano?
Der neue Staatsvertrag nennt keine konkreten Ziele. Dafür ist aufgezählt, welche Bahnstrecken es betrifft. Nach wie vor ist es das Ziel, dass der internationale Verkehr verbessert wird. Es soll eine Lenkungsgruppe geben, die sich einmal jährlich trifft. Das gab es schon im alten Vertrag. Unklar ist, wer in dieser neuen Gruppe sein wird.
Was fordern die Abgeordneten?
Für eine zeitnahe Umsetzung der Infrastruktur-Vorhaben fordern die CDU-Abgeordneten Felix Schreiner und Andreas Jung (Konstanz) eine effektive Beschleunigung der Planungsverfahren: „Mehr Tempo beim Klimaschutz heißt schnellere Planung und Umsetzung“, so Jung und Schreiner.“ Das brauche es gerade auch für die Zugtrassen. „Nur so können wir die für den Klimaschutz notwendige Stärkung der Schiene erreichen.“
Schreiner und der CDU-Bundestagsabgeordnete Andreas Jung fordern zudem die grenzüberschreitende Stärkung der Bahnstrecken Waldshut-Koblenz-Zürich und Singen-Konstanz-St. Gallen/Chur: Neben der Abstimmung der Fahrplankonzepte und umsteigefreie Verbindungen insbesondere bei Planung und Finanzierung von Ausbauten, beispielsweise durch höhere Fahrgeschwindigkeiten zwischen Waldshut und Koblenz.
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