Sommer, Sonne, Hitze. Während die Menschen sich in den Schwimmbädern, Seen oder an Flüssen abkühlen können, stellt die Trockenperiode mit derzeit wenigen Regentagen für die Natur ein akutes Problem dar. Die Pegelstände gehen zurück, das Wasser erwärmt sich, der Sauerstoffgehalt sinkt, Pflanzen und Fische bekommen Probleme. Wie 2003 und zuletzt 2018 hat das Landratsamt Waldshut nun ein „Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen“ verfügt.
Laut Pressemitteilung darf also kein Wasser aus Flüssen, Bächen, Kanälen, Weihern und Seen gepumpt werden, um den Acker, Wald und Garten zu bewässern. Das Landratsamt spricht allgemein von Grundstücken. Die Allgemeinverfügung richtet sich an Landwirte, Forstarbeiter und private Grundstückseigentümer gleichermaßen. Also an alle.
Das Wasserentnahmeverbot ist wichtig, um Pflanzen und Tiere zu schützen
Die Wasserstände von Bächen und Flüssen seien an einem kritischen Punkt angekommen, schreibt Pressesprecher Michael Swientek. Es sei trocken, seit Monaten regne es zu wenig, und die hochsommerlichen Temperaturen hielten weiter an. „Ein generelles Wasserentnahmeverbot war unausweichlich“, betont Michael Swientek.
2018 und 2019 waren sehr trocken
Dabei seien auch die Auswirkungen des sehr trockenen Jahres 2018 und des Niederschlagsdefizits 2019 noch deutlich zu spüren. Swientek zitiert Jörg Gantzer, den ersten Landesbeamten beim Landratsamt Waldshut: „Die Quellschüttungen der betroffenen Oberflächengewässer sind noch nicht ins Normalmaß gelangt.“
Laut Information könne das Amt für Umweltschutz als untere Wasserbehörde in Härtefällen eine Ausnahme auf Widerruf erteilen. Voraussetzung sei, dass das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt sei. Vom Verbot ausgeschlossen sei im Moment die Wasserentnahme aus dem Rhein und aus oberirdischen Gewässern, wenn die wasserrechtlich erlaubte Menge eingehalten werde. Gießkannen oder Eimer dürften befüllt werden, erklärt Swientek auf Nachfrage. 2018 war auch das untersagt worden. „Vor zwei Jahren war das Verbot strenger“, sagt Swientek.
Kritische Pegel im Juli erreicht
Ende Juli seien die kritischen Pegel erreicht worden. Die Niederschläge hätten in den Gewässern den Abfluss nur kurzzeitig erhöht. Ohne Regen fielen die Wasserstände schnell wieder auf ihr niedriges Ausgangsniveau. Nach dem trockenen und heißen Wetter in den vergangenen Tagen haben sich die Niedrigwasserverhältnisse von Ende Juli wieder eingestellt.
Das Verbot gilt ab 12. August, zunächst bis zum 1. Oktober. Je nach dem, wie sich das Wetter in den kommenden Wochen entwickelt, werde das Landratsamt die Allgemeinverfügung dann aufheben oder eine Verlängerung prüfen.