Um wie angestrebt den elektrischen Zugbetrieb auf der Hochrheinbahn Ende 2027 in Betrieb nehmen zu können, müssen das Land Baden-Württemberg sowie die Landkreise Waldshut und Lörrach für den Bau voraussichtlich ab 2024 Kosten in zweistelliger Millionenhöhe vorfinanzieren. Der Bund habe zwar Mittel eingestellt, die Finanzhilfen flössen aber erst ab 2025, teilte der Lörracher FDP-Bundestagsabgeordnete Christoph Hoffmann mit.

Der Bund zahlt zwar für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn, aber erst 2025, sagt der Lörracher Bundestagsabgeordnete Christoph Hoffmann.
Der Bund zahlt zwar für die Elektrifizierung der Hochrheinbahn, aber erst 2025, sagt der Lörracher Bundestagsabgeordnete Christoph Hoffmann. | Bild: Büro Christoph Hoffmann MdB

Das Landesverkehrsministerium bestätigte Hoffmanns Aussage. Wohl erst ab 2025 seien Gelder vom Bund zu erwarten, heißt es in einer Antwort auf die Anfrage unserer Zeitung. Die Projekt- und Finanzierungspartner seien im Augenblick in Verhandlungen über einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit der DB. Zudem verhandelten sie über weitere bilaterale Vereinbarungen. Die Gespräche seien zwar weit fortgeschritten, aber noch nicht abschlossen. Der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag solle möglichst noch im Dezember abgeschlossen werden.

Wie hoch sind die Kosten?

Auf 330 Millionen Euro werden in Preisen von 2021 die Gesamtkosten für die Elektrifizierung und Erweiterung der 75 Kilometer langen Hochrheinbahn zwischen Basel Badischer Bahnhof und Erzingen geschätzt. Davon könnte der Bund bis zu 60 Prozent übernehmen, denn das Land hat bei ihm eine Förderung nach dem sogenannten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angemeldet. Den Rest wollen neben dem Land und den beiden Landkreisen die insgesamt zwölf Anliegergemeinden, die Schweizer Eidgenossenschaft sowie die Kantone Basel-Stadt und Schaffhausen tragen.

Bis Anfang 2024 will das Regierungspräsidium Freiburg die Stellungnahmen für die drei Planfeststellungsabschnitte auf deutschem Gebiet an das Eisenbahnbundesamt Karlsruhe weitergeleitet haben. Wenn das Eisenbahnbundesamt den Planfeststellungsbeschluss erlassen hat und er rechtskräftig ist, können die auf zwei Jahre veranschlagten Arbeiten für die Elektrifizierung aufgenommen werden.

Die Planungskosten in Höhe von rund 22 Millionen Euro teilen sich das Land (6,7 Millionen Euro), der Landkreis Waldshut (4,4 Millionen Euro), der Landkreis Lörrach (3,4 Millionen Euro) und der Kanton Basel-Stadt (2,3 Millionen Euro). Die an der Strecke liegenden Städte und Gemeinden finanzieren die Planungen für ihre Haltestellen mit. Die Europäische Union fördert die Planung mit 5 Millionen Euro.