Nur wenige Tage nach den Lockerungen müssen sich die Bürger des Landkreises Waldshut erneut auf schärfere Corona-Regeln einstellen. Am Samstag meldete das Landesgesundheitsamt in Stuttgart für den Landkreis Waldshut eine 7-Tage-Inzidenz von 124. Damit liegt der Wert zum dritten Mal in Folge wieder über 100. Nach den Vorgaben des Sozialministeriums muss der Landkreis nun eine neue Allgemeinverfügung erlassen und erneut die so genannte „Notbremse“ ziehen. Damit werden einige der erst seit Donnerstag geltenden Lockerungen wieder zurückgenommen.

Drei Mal in Folge über 100: Im Kreis Waldshut gilt ab Dienstag wieder die Corona-Notbremse.
Drei Mal in Folge über 100: Im Kreis Waldshut gilt ab Dienstag wieder die Corona-Notbremse. | Bild: Obermeyer, Justus

Von der Notbremse betroffen sind die Einzelhändler, die ab Dienstag, 13. April, kein „Click & Meet“ (Einkaufen mit Terminvereinbarung) mehr anbieten dürfen. „Click und Collect“ (Bestellen und Abholen) wird aber weiterhin möglich sein.

Am Montag ist im Einzelhandel des Landkreises Waldshut Click & Meet noch möglich. Ab Dienstag ist es wieder untersagt. Foto: Fabian ...
Am Montag ist im Einzelhandel des Landkreises Waldshut Click & Meet noch möglich. Ab Dienstag ist es wieder untersagt. Foto: Fabian Sommer/dpa | Bild: Fabian Sommer

Hintergrund: Der Grenzwert 100

Das Hin und Her der Coronaregeln im öffentlichen Leben geht also vorerst weiter. Der Grund liegt an den aktuellen Schwankungen der Infektionszahlen. Die Landesregierung hat festgelegt, dass Lockerungen nur möglich sind, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis an fünf Tagen in Folge unter 100 liegt. Dies hatte der Kreis Waldshut am Mittwoch, 7. April, erreicht, weshalb die am 29. März gezogene „Notbremse“ außer Kraft gesetzt wurde. Schon am Donnerstag lag der Kreis mit 101,8 wieder über dem Grenzwerte. Ebenso am Freitag (122,2) und am Samstag (124). Nach drei Tagen ist der Kreis gezwungen, nun eine neue Notbremse zu ziehen, die am zweiten Werktag, also ab Dienstag, 12. April, greift.

Im Nachhinein zeigt sich, dass der jüngste Rückgang der Infektionszahlen vor allem auf die Verzögerung der Testergebnisse an den Ostertagen zurückgehen. Hier erklären wir ausführlich, warum die niedrigen Inzidenzwerte nach den Osterfeiertagen keine Aussagekraft hatten.

Im Nachbarkreis Lörrach liegt der Inzidenzwert am Samstag übrigens bei 104,5, zum ersten Mal seit dem 19. Januar über 100. Auch hier könnte somit im Laufe der kommenden Woche eine „Notbremse“ drohen.

Auf einen Blick: Welche Beschränkungen gelten ab Dienstag im Kreis Waldshut?

  • Handel: Kein „Click & Meet“ im Einzelhandel, die Öffnung nach vorheriger Terminvergabe, mehr anbieten darf. „Click & Collect“, also online bestellen und abholen, ist aber weiterhin möglich. (Lebensmittel und andere wichtige Branchen sind von den Einschränkungen ausgenommen.)
  • Freizeit: Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist untersagt; dies gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen für Personengruppen.
  • Unterricht: Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur als Onlineunterricht zulässig.
  • Körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, sind untersagt. Zur Ausnahme gehören auch Friseure, die weiterhin geöffnet bleiben.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung: Das Land hat beschlossen, dass die allgemeine Regelung auch bei der Notbremse bestehen bleibt. Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten dürfen sich treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
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