Thomas Güntert

Diese Wölfe sind im Schwarzwald sesshaft

Gurtweil liegt innerhalb des Fördergebiets Wolfsprävention Schwarzwald, in dem sich zwei Wolfsrüden dauerhaft niedergelassen haben. Im November 2017 wurde im Nordschwarzwald erstmals der „GW852m“ und zwei Jahre später in Grafenhausen der „GW1129m“ nachgewiesen.

Die beiden Wölfe wurden über 50 Mal auf Fotofallen gesichtet. Bisher gibt es aber keine Nachweise auf eine Fähe, wie eine Wölfin auch genannt wird, wodurch sich die Population vermehren könnte.

Das könnte Sie auch interessieren

Das ist das Fördergebiet

Das Landesumweltministerium hat von Ettlingen bis an die Schweizer Grenze ein 8800 Quadratkilometer großes Fördergebiet ausgewiesen, in dem Weidehalter finanziell unterstützt werden.

Nahezu im gesamten Landkreis Waldshut werden Schaf-, Ziegen-, Abkalb- und Abfohlweiden von der unteren Landwirtschaftsbehörde gefördert. Lediglich die östlichen Kreisgemeinden Hohentengen, Lottstetten, Jestetten und Dettighofen sind davon ausgeschlossen.

Bild 1: Fördermittel für Schutzmaßnahmen gegen den Wolf: Das müssen Halter von Nutztieren wissen
Bild: Gora, Aldo

Das wird gefördert

Im Fördergebiet erhalten Weidetierhalter die kompletten Investitionen für Elektro-Weidenetze samt Zubehör. Für den Unterhalt für zertifizierte Herdenschutzhunde wird ein jährlicher Betrag von 1920 Euro pro Hund bezahlt. Zudem gibt es beim vertraglichen Weidemanagement nach den Landschaftspflegerichtlinien für den erhöhten Aufwand eine jährliche Aufwandsentschädigung von 100 Euro pro Hektar.

Das könnte Sie auch interessieren

Im Falle eines Wolfsübergiffs werden Ausgleichszahlungen für gerissene Nutztiere und Gebrauchshunde bezahlt sowie Tierkörperbeseitigung, Tierarztkosten, Medikamente und der Arbeitsaufwand für die Suche nach entlaufenen Tieren.

Diese Erstattung wird auch außerhalb des Fördergebietes bezahlt. Innerhalb des Gebietes wird nach einer Übergangsfrist von einem Jahr nach der Ausweisung des Reviers ein Schaden nur erstattet, wenn ein Grundschutz installiert war. Im gesamten Fördergebiet wurden in den letzten zwei Jahren an 270 Antragsteller rund 700.000 Euro gezahlt.

Das fressen Wölfe

Der Wolf ernährt sich überwiegend von Reh, Wildschwein, Rot- und Damhirsch. Beim Rotwild erbeutet er nur ein Tier, in der Weide mehrere Tiere, weil Zuchttiere keinen Fluchttrieb haben.

Das Naturschutzgesetz ermöglicht, den streng geschützten Wolf abzuschießen, wenn er ernste Schäden anrichtet oder zur Bedrohung für den Mensch wird. Eine Ausnahmegenehmigung erteilt die höhere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums, das für den Abschuss allerdings einen ausgebildeten Jäger beauftragt. Wenn ein herkömmlicher Revierjäger einen Wolf tötet, kann der Straftatbestand bis zur Freiheitsstrafe reichen.

Das könnte Sie auch interessieren