In der Schweiz tätige ausländische Versandhändler stehen vor einer neuerlichen Regulierung. Kommen die Pläne zur Änderung der Besteuerung im Internet bestellter Waren durchs Parlament, wären sie sämtlich mehrwertsteuerpflichtig.
Bisher können kleinere Onlinehändler eine Ausnahmeregelung nutzen und die Mehrwertsteuer umgehen bei Kleinsendungen, deren Warenwert beim Regelsteuersatz von 7,7 Prozent unter 65 Franken und beim Satz von 2,5 Prozent unter 200 Franken liegt.
Auf Online-Plattformen auf Kundenfang
Von der Mehrwertsteuerfreiheit profitieren aktuell kleinere Onlinehändler, die gar nicht in der Schweiz registriert sind und nicht selbst in Erscheinung treten, sondern bekannte Onlineplattformen nutzen, um an Kunden zu gelangen. Joel Weibel, Sprecher der Eidgenössischen Steuerverwaltung, erklärt: „Mit dem neuen Modell müssten diese Plattformen für alle über sie laufenden Bestellungen Mehrwertsteuer erheben, unabhängig vom Warenwert.“
Damit solle der Wettbewerbsnachteil der generell der Mehrwertsteuerpflicht unterliegenden Schweizer Onlinehändler beendet werden, so Weibel. Schon seit 2019 sind ausländische Versandhändler mehrwertsteuerpflichtig, sofern sie jährlich mehr als 100.000 Franken Umsatz mit Kleinsendungen in der Schweiz erzielen.
Die jetzt geplante Plattformbesteuerung geht laut Weibel einen Schritt weiter und führe zu noch mehr Gleichheit. Dem Sprecher zufolge handelt es sich aktuell um eine Gesetzesbotschaft ans Parlament mit noch offenem Ausgang.
Bad Säckinger Paketshop-Blog greift das Thema auf
Simon Kühn, Inhaber von My Paketshop in Bad Säckingen, aber titelt schon jetzt in seinem Internet-Blog: „Direktversand in die Schweiz wird teurer – Bestellung bei My Paketshop lohnt sich dann noch mehr.“
Empfänger von Kleinsendungen gehörten jetzt noch kaum zu seinen Kunden. Kühn sagt: „Noch lassen sich viele Schweizerinnen und Schweizer Kleinsendungen direkt liefern, günstig und frei Haus obendrein.“
Er geht aber davon aus, dass sich das ändere, sollten die Pläne Wirklichkeit werden. Und für den Fall bringt er sich und seine Dienstleistung in Position: Zu ihm nach Bad Säckingen geliefert, könnten Schweizerinnen und Schweizer auch bei Kleinsendungen die Mehrwertsteuer umgehen, wenn sie das Päckchen selbst über die Grenze bringen und die dabei geltenden Freigrenzen zur steuerfreien Einfuhr in Anspruch nehmen.
Er ist überzeugt: „Die Einführung der Steuerpflicht wird den Paketshops an den Schweizer Grenzen einen neuen Push geben“, wie er sagt. Für seinen Shop in Bad Säckingen rechnet er mit rund 5000 zusätzlichen Sendungen und beim Umsatz mit einem mittleren fünfstelligen Betrag extra. Nun ist sein Service auch nicht gratis.
Aber er prophezeit: „Die Leute werden gar keine Wahl haben, denn mit der Neuregelung werden viele Onlinehändler gar nicht mehr direkt in die Schweiz liefern. Schon bei der Neuregelung 2019 war das so.“