Die Stromversorger am Hochrhein erhöhen mit dem Jahreswechsel massiv die Preise für ihre Haushaltskunden in der Grundversorgung. Zwischen den Anbietern gibt es dabei gewaltige Unterschiede: Der verbrauchsabhängige Preisbestandteil steigt um 20,7 bis zu 80,3 Prozent. Weniger stark oder gar nicht heben die Versorger den monatlichen Grundpreis an.
Bei 3000 Kilowatt Jahresverbrauch bis zu 804 Euro mehr
Alle betroffenen Kunden müssen für den Bezug von elektrischer Energie im kommenden Jahr erheblich tiefer in die Tasche greifen. Ein Haushalt zahlt bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3000 Kilowattstunden je nach Versorger zwischen 309,35 und 804 Euro mehr. Deutlich am teuersten ist die Grundversorgung mit Strom bei den Stadtwerken Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen. Am günstigsten bleibt die Grundversorgung wie bisher schon beim Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen (EKS).
Jeder vierte Stromkunde ist in der Grundversorgung
In der Grundversorgung sind alle Stromkunden, die keinen anderweitigen Vertrag mit ihrem Versorger abgeschlossen haben. Laut Bundesnetzagentur sind dies 26 Prozent aller Kunden, 40 Prozent besitzen einen Sondervertrag mit ihrem örtlichen Grundversorger, 34 Prozent beziehen Strom von einem anderen Anbieter. Als Grundversorger werden jene Versorger bezeichnet, die an einem Ort die meisten Abnehmer beliefern. Dort haben sie die Pflicht zur Grundversorgung all jener Haushalte, die keinen besonderen Vertrag abgeschlossen haben, oder auch jener, deren bisheriger Versorger seine Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann.
Im Landkreis Waldshut gibt es fünf Grundversorger: In den allermeisten Orten ist es Energiedienst. In Teilen Bad Säckingens und Teilen Waldshut-Tiengens obliegt die Grundversorgung den jeweiligen Stadtwerken, im Osten des Landkreises der Energieversorgung Klettgau-Rheintal (EVKR) und dem Elektrizitätswerk Schaffhausen. Mit dem neuen Jahr übernimmt Energiedienst auch die bisher von den Stadtwerken Laufenburg versorgten Orte. Im Landkreis Lörrach ist ebenfalls meist Energiedienst Grundversorger, in einigen Orten sind dies die Elektrizitätswerke Schönau.
Die Grundversorger im Vergleich
Die Versorger begründen die Erhöhungen mit den stark gestiegenen Preisen, mit denen sie selbst Strom beschaffen müssen. Am Stromhandelsmarkt hatten sich die Preise 2022 im Vergleich zu Anfang 2021 zeitweise mehr als verzehnfacht. Dafür gibt es mehrere Gründe: So sind nach dem russischen Überfall auf die Ukraine die Preise für Erdgas – noch 2021 Basis für etwa 15 Prozent der Stromerzeugung – stark gestiegen; die Wetterverhältnisse beeinträchtigten dieses Jahr die Produktion von Strom aus Wind und Wasser; in Frankreich war die Kapazität der Atomkraftwerke stark eingeschränkt.
Alle Versorger kaufen Strom zu
Keiner der regionalen Versorger produziert selbst so viel Strom, wie er an seine Kunden verkauft. Alle müssen zukaufen. Deshalb sind sie von den gestiegenen Börsenpreisen für Strom direkt betroffen. Dies aber in unterschiedlichem Maße. Energiedienst und Elektrizitätswerke Schaffhausen verfügen über relativ große eigene Produktionskapazitäten, was sie etwas unabhängiger macht.
Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen und Bad Säckingen, aber auch die Energieversorgung Klettgau-Rheintal müssen vergleichsweise viel Strom zukaufen. Bei den stark angestiegenen Preisen der jüngsten Zeit war im Vorteil, wer sich die benötigte Strommenge langfristig zu einem noch relativ günstigem Preis bereits gesichert hatte.
Ein Preisvergleich ist jetzt noch sinnvoller als zuvor
Für alle betroffenen Kunden macht die Preiserhöhung ihres Versorgers einen Vergleich mit den Konditionen anderer Anbieter sinnvoller als bisher bereits ohnehin. Die meisten Grundversorger aber auch andere Anbieter bieten Sondertarife an, die in der Vergangenheit meist günstiger waren als die in der Grundversorgung. Allerdings stehen jetzt auch für die Sonderverträge Preiserhöhungen an. Deshalb kann in manchen Fällen durchaus die Grundversorgung die günstigere Option sein. Darauf stellen sich auch die Versorger ein. EKS zum Beispiel nimmt derzeit nur Kunden auf, zu deren Grundversorgung sie gesetzlich verpflichtet ist. Eine Belieferung von Kunden außerhalb des Netzgebiets ist nicht möglich.