Die Antwort auf die Frage, ob sich eine 44-Jährige aus dem Süden des Kreises Waldshut der Geldwäsche schuldig gemacht hat, ist nicht leicht zu finden. Das Amtsgericht Waldshut kam jetzt im zweiten Anlauf der Wahrheit – wenn überhaupt – nur einen kleinen Schritt näher.

Weil Rechtsanwalt Claudio Helling der Staatsanwaltschaft Versäumnisse bei den Ermittlungen vorgeworfen hatte, musste der Prozess vor einigen Monaten ausgesetzt und jetzt vollkommen neu aufgesetzt werden. Zufrieden mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist der Verteidiger zwar noch immer nicht.

Von sieben Zeugen erscheinen nur zwei

Ins Stocken geraten ist aber dieser zweite Prozess jetzt, weil von sieben geladenen Zeugen nur zwei erschienen waren – darunter eine ermittelnde Polizeibeamtin. Die anderen fehlten entschuldigt, eine Zeugin aber auch unentschuldigt.

Vorgeworfen wird der 44 Jahre alten Angeklagten, zwischen Juli 2023 und November 2023 auf ihren beiden Girokonten bei unterschiedlichen Geldinstituten insgesamt 32.207,17 Euro eingenommen zu haben. Das Geld, so Staatsanwalt Krüger in Übereinstimmung mit der ermittelnden Kriminalhauptkommissarin als Zeugin, stamme aus Betrugstaten, die allesamt dem Bereich Love Scam zuzuordnen seien.

Dabei sei den Opfern im Internet vorgespielt worden, sie würden mit dem Geld tatsächlich nicht existierende Geliebte oder Freunde in einer vermeintlichen Notlage unterstützen. Die Angeklagte habe die Gelder zeitnah weitergeleitet, obwohl sich ihr habe aufdrängen müssen, dass sie aus Betrugstaten stammten, argumentierte der Staatsanwalt.

Er listete 16 Zahlungen der Frau an drei Online-Finanzdienstleister in Luxemburg und den Vereinigten Staaten auf. Bei den Finanzdienstleistern sei das Geld dann in Kryptowährungen umgewandelt worden.

Bank schöpft Verdacht

Die Ermittlungen wurden eingeleitet, als eine Regionalbank Verdacht schöpfte und die Kripo verständigte. Noch am selben Tag, so sagte die Beamtin im Zeugenstand, habe sie die Angeklagte aufgesucht. Ihr gegenüber habe die 44-Jährige dabei eingeräumt, das Geld auf Bitten eines Bekannten angenommen und weitergeleitet zu haben.

Einen materiellen Vorteil habe sie nicht gehabt; sie habe die Zahlungen stets in vollem Umfang weitergeleitet. Die Kommissarin zeigte sich überzeugt davon, dass alle Geschädigten Love-Scam-Opfer sind. Die auf den Überweisungen angegebenen Verwendungszwecke und die Namen der potenziellen Empfänger seien dafür typisch. Sehr suspekt sei auch, dass das Geld in jedem Fall noch am selben Tag ins Ausland weitergeleitet worden sei.

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Ganz anders sieht das Rechtsanwalt Claudio Helling. „Sie verfolgen hier Straftaten, die nicht ermittelt sind“, warf er Staatsanwalt Krüger vor, da einige Betrugsopfer offenbar noch immer nicht ermittelt werden konnten. Er habe ja der Einstellung des Verfahrens zugestimmt, antwortete der Staatsanwalt darauf. Zur Einstellung aber kam es nicht, weil der Verteidiger wohl in Erwartung eines glatten Freispruchs auf dem Verfahren bestand.

Eines der Opfer sagt aus

Eines der mutmaßlichen Opfer reiste aus Württemberg in den Zeugenstand nach Waldshut. Sie hatte ihren Betrüger im Internet kennengelernt und Vertrauen zu ihm gewonnen, als er angab, ebenso wie ihr Sohn dem Militär anzugehören. Weil er ein Paket mit persönlichen Unterlagen nicht mit zu einem Auslandseinsatz nehmen dürfe, solle sie das Paket aufbewahren.

Vermeintlich um das Paket auszulösen, seien im Laufe der Zeit Kosten in Höhe von 27.000 Euro entstanden, welche die Frau mit mehreren Zahlungen übernommen habe. Unter anderem eben auch mit einer Überweisung auf eines der Konten der Angeklagten.

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Wie geht es weiter?

Der Prozess wird am 4. Juni fortgesetzt. Dann sollen weitere Opfer als Zeugen vernommen werden.