Die Corona-Fallzahlen im Landkreis Waldshut sinken weiter. Dies wird ab kommender Woche zu einer Aufhebung verschiedener Einschränkungen der „Bundesnotbremse“ führen. Entscheidend hierfür ist der 7-Tages-Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut am Samstagmorgen für den Landkreis Waldshut errechnet. Dieser liegt nun mit 71.0 den fünftemn Werktag in Folge unter 100, damit sind im Landkreis Waldshut erste Öffnungsschritte möglich.
Was bedeutet dies für die Gastronomie?
Ab Montag könnten somit Außen- und Innengastronomie ab Pfingstmontag zwischen 6 und 21 Uhr wieder öffnen, allerdings mit Einschränkungen: Alle Gäste ab sechs Jahren müssen entweder einen Nachweis als „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ vorweisen. Der negative Test darf maximal 24 Stunden alt sein. An einem Tisch zusammen sitzen dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Geimpfte und Genesene sowie haushaltsangehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre können zusätzlich dazukommen. In den gastronomischen Betrieben gelten natürlich Abstandsregeln, Masken- und Registrierungspflicht. Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars bleiben geschlossen.
Sind Freizeitangebote wieder möglich?
Freizeiteinrichtungen mit Anlagen im Freien (Minigolf, Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche) dürfen für maximal 20 Personen wieder öffnen – sofern dies einen negativen Test oder die vollständige Impfung nachweisen. Das selbe gilt für Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang (maximal eine Person pro 20 Quadratmeter), zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen. Kulturveranstaltungen im Freien (keine reinen Unterhaltungsveranstaltungen) sind bis 100 Personen möglich. Außerdem wieder möglich: Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen und -stätten im Freien. Bei allen Angeboten gilt die Pflicht zur Kontaktdokumentation.
Gibt es Änderungen im Tourismus?
Touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und ähnliche) sind wieder möglich. Aber Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen alle drei Tage einen negativen Coronatest vorlegen. Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seilbahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen dürfen wieder ihren Betrieb aufnehmen. Es dürfen aber maximal die Hälfte der Plätze besetzt werden.
Gibt es auch Erleichterungen beim Einkaufen?
Im Einzelhandel ist nun wieder „Click&Meet“ möglich, also das Einkaufen mit Terminvereinbarung. Bei einem Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche ohne Testkonzept. Bei zwei Kunden pro 40 Quadratmeter auch ohne Voranmeldung, aber mit Testkonzept.