Im Landkreis Waldshut gilt momentan eine extreme Hitzewarnung. Am Dienstag, 1. Juli, ist es der vierte Tag der Warnsituation in Folge, das geht aus der Website des Deutschen Wetterdienstes hervor. Mit den höheren Temperaturen steigt auch die Waldbrandgefahr. Nun hat das Landratsamt auch ein absolutes Feuerverbot ab dem 1. Juli in der Nähe von Wäldern ausgerufen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Strafen.
1. Was bedeutet das Feuerverbot?
Wegen der anhaltenden Trockenheit und den hohen Temperaturen hat das Landratsamt Waldshut ein Feuerverbot für den gesamten Kreis angeordnet, das teilte das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit. Konkret ist ab dem 1. Juli verboten, in Wäldern und deren Nähe Feuer zu machen. Davon betroffen sind ebenfalls extra eingerichtete Grill- und Feuerstellen in und um den Wald. Durch die Trockenheit kann bereits geringfügiger Funkenflug Feuer auslösen. Das Feuerverbot gilt vorerst bis zum 28. Juli 2025, kann aber bei Nässe bereits früher aufgehoben werden.
Das Landratsamt Waldshut warnt: „Wer sich nicht an das Verbot hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und schlimmstenfalls sogar eine Straftat.“

2. Was tun, wenn man ein Feuer entdeckt?
Weiter gibt das Landratsamt Tipps, wie Waldbrände verhindert werden können und was zu tun ist, sollte ein Brand entdeckt werden. Wenn ein Feuer entdeckt wird und das Feuer nicht selbst gelöscht werden kann, sollte der Brand unverzüglich der Feuerwehr über den Notruf 112 gemeldet werden. Bevor der Notruf abgesetzt wird, falls möglich, den genauen Ort des Feuers und die Situation vor Ort erkunden.
3. Wie groß ist die Waldbrandgefahr aktuell?
Für Montag, 30. Juni, zeigte der Waldbrandgefahrenindex des DWD Stufe vier von fünf für den Kreis Waldshut an. Für die darauf folgenden Tage sieht es nicht anders aus.
4. Wie können Waldbrände verhindert werden?
Zunächst sollte Feuer nur an offiziellen Feuerstellen entzündet werden. Zwischen dem 1. März und 31. Oktober ist das auch laut Landratsamt gesetzlich vorgeschrieben. Vom 1. Juli 2025 bis zum 28. Juli ist es jedoch gänzlich verboten. Vom 1. März bis 31. Oktober besteht zudem ein Rauchverbot im Wald, dennoch sollten Zigaretten niemals weggeworfen und Autos nicht auf trockenen Grünflächen abgestellt werden.
5. Wie verhält man sich richtig, wenn man im Wald Feuer machen will?
Gilt kein generelles Feuerverbot, gibt es klare Regeln: Wer ein Feuer entzündet, ist dafür verantwortlich, bis es vollständig abgebrannt ist, heißt es seitens des Landratsamts. Das bedeutet, das Feuer muss ebenso durchgehend beaufsichtigt werden, es muss vor Sonnenuntergang abgebrannt und gelöscht sein. Weiter heißt es, dass wer ein Feuer macht, zudem Sorge dafür tragen muss, dass er das Feuer selbst bei einer Ausbreitung löschen kann. Ein Tipp, der erst nach Ablauf der Verordnung von Nutzen sein wird.

6. Was sind die häufigsten Ursachen für Waldbrände?
Tatsächlich bleibt die Mehrheit der Brandursachen unbekannt. Der Großteil der Waldbrände ist Experten zufolge Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln zuzuschreiben. 40 Prozent der Brände in Deutschland gehen im Jahr 2023 laut Umweltbundesamt auf diese Ursache zurück. Den geringsten Teil machen der Statistik zufolge natürliche Ursachen aus. Gerade einmal 2,5 Prozent gehen darauf zurück. Und rund sieben Prozent gehen auf sonstige Einwirkungen zurück, so das Umweltbundesamt.
Für 2023 sind in Baden-Württemberg die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Laut Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg gab es 2023 65 Waldbrände – 2022 waren es noch 123 Brände. Bundesweit ist die Zahl aber gestiegen. Dort waren es laut Umweltbundesamt 1059 Brände gegenüber 1029 im Vorjahr.
7. Wann fallen Kosten für den Feuerwehreinsatz an?
Wer anruft, um ein Feuer im Wald zu melden, hat laut Landratsamt erst einmal keine Kosten für den Feuerwehreinsatz zu befürchten. Weiter heißt es jedoch, dass Kostenersatz vom Anrufer dann verlangt werden kann, wenn die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert wird.
Zudem kann ein Kostenersatz von demjenigen verlangt werden, der mit seinem Feuer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Gefahrensituation verursacht hat. Wer ein Feuer entzündet, muss keinen Kostenersatz befürchten, wenn die Feuerwehr vor Ort feststellt, dass es sich um ein beaufsichtigtes und kontrolliertes Nutzfeuer handelt.