Wo ist Zelten in freier Natur erlaubt?
„Erlaubt ist Zelten nur auf offiziell ausgewiesenen Plätzen“, erklärt Corinna Steinkopf vom Amt für Wirtschaftsförderung, Abteilung Tourismus des Landratsamts Waldshut. Neben den gewöhnlichen Zelt- und Campingplätzen, nennt Steinkopf die Trekking-Camps und Trekking-Stützpunkte als legale Möglichkeit, draußen zu übernachten.
Was gilt in Naturschutzgebieten?
„Innerhalb von Naturschutzgebieten ist Campen generell verboten“, so Steinkopf. Das ist im Naturschutzgesetz geregelt.
Und was gilt im Wald?
Unabhängig, ob im Naturschutzgebiet oder nicht, ist Zelten im Wald bei uns in Baden-Württemberg generell verboten. Das regelt das Waldgesetz Baden-Württemberg. Eine Ausnahme bilden etwa von den Gemeinden genehmigte Angebote wie etwa das Baumzelten, das in der Region etwa in Bad Säckingen oder am Schluchsee angeboten wird.
Achim Laber, Ranger im Naturschutzgebiet Feldberg, erklärt, warum Campen im Wald in Deutschland verboten ist: „Deutschland ist ein kleines Land, dass sehr dicht besiedelt ist, daher ist nach Landeswaldgesetz das Zelten im Wald verboten, weil man insbesondere der Tierwelt eine nächtliche Ruhepause gönnen muss.“ In dünn besiedelten Ländern wie beispielsweise in Schweden oder Norwegen sei das wilde Zelten ein wesentlich kleineres Problem, was alleine schon durch die unendlichen Weiten dieser Länder zu erklären sei. Außerhalb von Naturschutzgebieten werde das Biwakieren (ohne Zelt) von einigen Waldbesitzern geduldet. „Wenn man auf der sicheren Seite sein will, frägt man am Besten den Waldbesitzer, der kann es in Einzelfällen erlauben“, so Laber.
Warum ist „Wildcampen“ so problematisch für die Natur?
Probleme mit Wildcampern gebe es nicht nur im Naturschutzgebiet Feldberg, sondern auch immer wieder in der Wutachschlucht, wie Corinna Steinkopf informiert. „Gerade in der momentanen Zeit sind viele Menschen im Wald unterwegs, aber nachts brauchen die Tiere ihre Ruhe“, erklärt Steinkopf einen der Gründe, warum „Wildcmapen“ verboten ist. Und Achim Laber, der Ranger vom Feldberg, macht klar: „Naturschutzgebiete werden ausgewiesen, um seltene Tier- und Pflanzenarten in ihren natürlichen Lebensräumen zu erhalten.“ Das Zelten bringe zusätzliche Unruhe vor allem in den Nachtzeiten. „Darüber hinaus sind Müll und Fäkalien ein nicht zu unterschätzendes Problem an Stellen, an denen regelmäßig wild gezeltet wird“, so Laber.

Valerie Bässler, Pressesprecherin des Naturparks Südschwarzwald wird noch konkreter. Sie erklärt, dass viele Wildtiere erst in der Nacht aktiv werden und auf Nahrungssuche gehen, andere wiederum die Nacht zum Ruhen und Regenieren brauchen. „Egal, ob wir Menschen nun mit einem Fahrzeug zum Campen in die Natur fahren, mit Lagerfeuer und Gitarre, oder ob wir zu Fuß unterwegs sind, wir haben immer einen Einfluss auf die Wildtiere dort.“ Denn: „Wildtiere haben oftmals viel bessere Sinnenwahrnehmungen als wir – sie sehen, hören und riechen uns, auch wenn wir uns noch so unauffällig verhalten.“ Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt, den Bässler klarmacht: „Abseits von Zelt-, Camping- oder Trekkingplätze sind wir für Wildtiere unberechenbar und werden von ihnen als Bedrohung wahrgenommen – Flucht oder Meidungsverhalten ist die Folge. Der Lebensraum für Wildtiere wird so immer kleiner.“
Wie groß ist das Problem mit Wildcampern?
Der Ranger des Feldbergs wies bereits im August 2020 darauf hin, dass er bei gutem Wetter täglich bis zu 50 Wild-Camper antreffe. „Im laufenden Jahr hatten wir mit Wildcampen wesentlich weniger Probleme, was vor allem dem schlechten Wetter zu verdanken war“, so Achim Laber. „Außerdem trägt unsere Aufklärungsarbeit so langsam Früchte.“
Wo gibt es am Hochrhein Trekking-Camps?
Aktuell gibt es drei Camps und weitere sind in Planung“, informiert Corinna Steinkopf vom Landratsamt Waldshut. Die drei Camps sind das Camp Windberg in St. Blasien, das Camp Steinbruch in Menzenschwand und das Camp Felsenhalde Dachsberg. Die Trekking-Camps liegen entlang der Fernwanderwege Albsteig und Schluchtensteig, sind nur zu Fuß zu erreichen und verfügen über Stellplätze für bis zu drei Zelte, eine Feuerstelle und ein kleines Toilettenhäuschen. Schon bei der Vorstellung des Projekts „Trekking Schwarzwald“ im Juni 2020 sagte St. Blasiens Bürgermeister Adrian Probst: „Mit unseren Trekking-Camps schaffen wir die Möglichkeit, ganz legal im Wald übernachten und unsere Natur hautnah erleben zu können.“ Corinna Steinkopf ergänzt das heute: „Unsere Trekking-Camps sind alle sehr schön gelegen und mit maximal drei Zelten pro Camp ist man auch fast alleine in der Natur.“ Weitere solcher Camps gibt es im Nordschwarzwald. Buchungen und weitere Informationen dazu unter www.trekking-schwarzwald.de

Welche Möglichkeiten zum Zelten in der freien Natur gibt es noch?
Alternativ gebe es an den Fernwanderwegen im Landkreis Waldshut so genannte Trekking-Stützpunkte, also Privatpersonen, welche das Zelten auf ihrem Grundstück gestatten, informiert Steinkopf. Aber auch gebe es für Privatpersonen einiges zu beachten. Denn: „Nicht jeder kann seine Wiese einfach so vermieten.“ Je nach Fläche oder Lage des privaten Grundstücks kann es sein, dass auch dort die Vermietung an Camper nicht erlaubt ist. Man sollte sich auf jeden Fall beim zuständigen Ordnungsamt erkundigen, rät Steinkopf. Denn es wird je nach Einzelfall entschieden. Einen Tipp für Camper hat Feldberg-Ranger Achim Laber noch: „Auf der Internetseite „Roadsurferspots“ kann man Plätze finden, die Privatleute auf ihrem Gelände zu Verfügung stellen.
Wichtiges zum Wildcampen
Welche Strafen gibt es fürs Wildcampen?
„In Naturschutzgebieten kommen auf Wildcamper und Biwakierer ein Bußgeldverfahren von bis zu 200 Euro zu“, sagt Achim Laber. Steinkopf spricht sogar von bis zu 500 Euro. Die Höhe der Strafe komme eben auch auf das jeweilige Gebiet an, in dem gezeltet wird, Steinkopf.
Dieser Artikel wurde im August 2021 veröffentlicht.