„Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte“ – Wenn dies ein Beamter sagt und der Autofahrer ihm seine Papiere unebekümmert entgegenstreckt, kann es zu einer unerwarteten Überraschung kommen. „Ihr Führerschein ist ungültig“, könnte dann der Beamte sagen. Denn was viele nicht wissen: Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist von der neuen Umtauschpflicht betroffen. Wir erklären alles Wichtige zur Gültigkeit von Führerscheinen.
Wann läuft welcher Führerschein ab?
„Der Gesetzgeber hat eine Umtauschpflicht für alle Führerscheindokumente bestimmt, die bisher kein Ablaufdatum haben“, erklärt Christof Schmidt, Abteilungsleiter der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Waldshut. Bei den Papierführerscheinen (Rosa oder Grau) kommt es laut Schmidt auf das Alter des Führerscheininhabers an. Bei den Scheckkartenführerscheinen (ohne Befristung des Dokuments) entscheide das Ausstellungsjahr des Führerscheins, wann dieser ausgetauscht werden müsse. Die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine haben im Rahmen der EU-Regelungen nun ein Ablaufdatum und eine Gültigkeit von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.
Die Fristen zum Umtausch
Warum gibt es diese Umtauschpflicht?
„Die Umtauschpflicht ergibt sich aus einer EU-Richtlinie, die vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt wurde“, erklärt Schmidt.
Wo müssen Autofahrer den Führerschein umtauschen?
Christof Schmidt erklärt: „Der Führerschein kann auf schriftlichen Antrag bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Waldshut umgetauscht werden. Hierzu ist der alte Führerschein (für ggf. erforderliche Datenerhebungen) und ein biometrisches Lichtbild mitzubringen.“
Was kostet der Umtausch?
Für den Umtausch werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 24 Euro erhoben, wie Christof Schmidt informiert.
Was passiert, wenn Autofahrer mit einem abgelaufenen Führerschein im Straßenverkehr erwischt werden?
Christof Schmidt, erklärt, was passiert, wenn man als Autofahrer abgelaufenem Führerschein erwischt wird: „Soweit man im deutschen Straßenverkehr mit einem abgelaufenen Führerschein teilnimmt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Es entsteht also eine ähnliche Wertung, wie wenn man den gültigen Führerschein zu Hause vergessen hätte. Hierfür kann ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro erhoben werden. Ein Straftatbestand ist nicht erfüllt.“ Die Strafen im Ausland seien Schmidt nicht bekannt und diese ließen sich auch nicht abschätzen.