Seit dem 3. November 2020 können Spitäler, Arztpraxen, Apotheken und zusätzliche, vom Kanton beauftragte Testcenter im Kanton Aargau Schnelltests auf das Corona beziehen, um Patienten testen zu können. Darüber informiert der der Kanton Aargau in einer Mitteilung. Die Entscheidung, ob ein Schnelltest eingesetzt wird, liege allerdings bei den Anbietern. Die Schnelltests kommen laut Kantonsangaben gemäß den Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit BAG zum Einsatz und sind kontingentiert.

Welche Vorteile soll das haben?

Neu können Spitäler, Arztpraxen, Apotheken die Schnelltests durchführen. Damit entstehen zusätzliche Testkapazitäten und die Resultate sind schneller bei den Patientinnen und Patienten. Allerdings gingen damit auch neue Prozesse zur Meldung der Testergebnisse einher.

Darf jeder Schnelltests anbieten?

Nein. Arztpraxen und Apotheken müssen sich beim Kanton registrieren und zunächst die für die Durchführung der Tests notwendigen Qualifikationen erbringen. Die Einführung der Schnelltests bei den Apotheken verzögere sich aufgrund der erforderlichen Schulungen.

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Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schnelltest seien mindestens in einer ersten Phase pro Kanton limitiert.

Wie sieht der Schnelltest-Einsatz auf deutscher Seite des Hochrheins aus?

Bisher sind Antigen-Schnelltests noch nicht für die Testung von Patienten zugelassen. Die Kliniken des Landkreises Lörrach bieten aber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, sich mittels Antigen-Schnelltest testen zu lassen:

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Wie bewertet die Schweiz die Antigen-Schnelltests?

Dazu heißt es in der Mitteilung: „Die Antigen-Schnelltests erkennen infizierte Personen mit Symptombeginn vor weniger als vier Tagen sehr zuverlässig. Die kurze Zeit von circa 30 Minuten zwischen der Probeentnahme und dem Resultat ist ein wesentlicher Vorteil in der Bekämpfung des Coronavirus. Antigen-Schnelltests werden dezentral ohne externe Labors durchgeführt. Ein leichter und schneller Zugang zu einem Testergebnis dürfte die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger steigern, sich testen zu lassen sowie die engen Kontakte zu informieren.“

Schweizer Testkriterien für Antigen-Schnelltest

„Angesichts der aktuellen Fallzahlen ist eine Steigerung der Testkapazität mittels Antigen-Schnelltests unabdingbar“, heißt es in der Mitteilung. Für den Antigen-Schnelltest eignen sich demnach Personen mit bestimmten klinischen Kriterien.

PCR-Tests sollen weiterhin dort eingesetzt werden, wo die Aussagekraft des Schnelltests eher gering sei – beispielsweise bei hospitalisierten Patienten, bei besonders gefährdeten Personen und bei Personen, die im Gesundheitswesen im direkten Patientenkontakt arbeiten.

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