Es ist der Grund, weshalb davor gewarnt wird, die Geheimziffer seiner Kreditkarte nicht im Portemonnaie zu lassen. Einmal geklaut, hat der Dieb uneingeschränkten Zugriff auf das Konto. Das hat sich auch ein Angeklagter zu eigen gemacht. Der 37-Jährige musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen wegen Diebstahls und Computerbetrugs in 15 Fällen verantworten.

Schaden über 6000 Euro

Die Staatsanwaltschaft warf dem Familienvater vor, zu einem unbestimmbaren Zeitpunkt, zwischen dem 21. und 22. Januar, eine Bankkarte gestohlen zu haben. „Anschließend nutzte der Angeklagte diese Bankkarte, um Abhebungen zu seinen Gunsten zu tätigen“, verlas der Staatsanwalt Tobias Scherm die Anklageschrift.

Der Angeklagte soll über 15 Abhebungen in verschiedenen Höhen getätigt haben. Angeblich, um seine Miete und Kaution begleichen zu können.
Der Angeklagte soll über 15 Abhebungen in verschiedenen Höhen getätigt haben. Angeblich, um seine Miete und Kaution begleichen zu können. | Bild: Theo Schrader

Die PIN sei hierbei handschriftlich auf der Rückseite der Bankkarte zu finden gewesen. Es folgten zahlreiche Abhebungen und Einkäufe mit der Karte, von Kleinstbeträgen bis Großbeträgen von 1000 Euro. Summa summarum sei ein Schaden in Höhe von 6268,39 Euro entstanden. „Der Angeklagte hat das Vermögen eines anderen beschädigt“, so Scherm, strafbar als Computerbetrug in 15 Fällen.

Bahnkarte bei Entrümpelung entwendet

Der Angeklagte räumte seine Taten ein und war sich seiner Schuld bewusst. „Es tut mir leid“, begann dieser seine Verteidigung. Er begründete seine Taten mit seiner finanziellen Not und komplizierten familiären Problemen. Die Lösung für die familiären Probleme solle ein gemeinsames Haus sein, erklärte dieser. Doch das Geld fehlte.

Die PIN der Karte befand sich fein säuberlich auf der Rückseite. Somit war es für den Angeklagten ein Leichtes, sich Zugriff auf das ...
Die PIN der Karte befand sich fein säuberlich auf der Rückseite. Somit war es für den Angeklagten ein Leichtes, sich Zugriff auf das Geld zu verschaffen. | Bild: Fabian Sommer

An die Bankkarte gelangte der Angeklagte, laut eigenen Angaben, durch eine Hausräumung, zu der dieser beauftragt wurde. „Zu uns hieß es, der Besitzer [des Hauses] sei gestorben“, erklärte sich der 37-Jährige. Im Zuge der Entrümpelung fand der Angeklagte die Bankkarte und steckte sie ein. Noch am selben Tag hatte dieser die Karte benutzt, um Zigaretten zu kaufen. Nach Angaben des Beschuldigten, wollte er so testen, ob überhaupt Geld auf der Karte sei.

Zeuge kann Geschichte nicht bestätigen

Der Polizeihauptkommissar, der den Angeklagten verhörte, konnte als Zeuge die Aussage, dass der Angeklagte dachte, der Eigentümer der Bankkarte sei verstorben, nicht bestätigen. „Das hat er in der Vernehmung nicht erwähnt“, so der Polizist. Die restlichen Aussagen des Angeklagten konnte der geladene Zeuge bestätigen. Die Karte wurde nach 15 Abhebungen in einem Geldautomaten eingezogen.

Erst durch das Einziehen der Karte in einen der Bankautomaten konnte der Angeklagte gestoppt werden.
Erst durch das Einziehen der Karte in einen der Bankautomaten konnte der Angeklagte gestoppt werden. | Bild: Daniel Fleig

Laut dem Polizisten ist der Geschädigte in einem Pflegeheim untergebracht und ein Pflegefall. Dies mache den Geschädigten laut Staatsanwaltschaft besonders schutzbedürftig.

Geschichte des Angeklagten nicht weiter relevant

„Geld wird nach dem Tod nicht einfach herrenlos“, erklärte der Staatsanwalt. Demnach sei die Geschichte, die nach Scherm eher zweifelhaft sei, der Geschädigte scheinbar verstorben, nicht weiter relevant für das Strafmaß. Der Staatsanwalt sah als Fakt, dass die Abhebungen nur deshalb stoppten, da die Karte eingezogen wurde, sowie die Schutzbedürftigkeit des Geschädigten als strafschärfend. Auch das lange Vorstrafenregister wird dem Angeklagten zur Last.

Die finanzielle und familiäre, verzweifelte Notlage beachte der Staatsanwalt. Insgesamt forderte er für alle 15 Fälle des Computerbetrugs eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten. Eine Geldstrafe sei aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel, sowie den vielen Vorstrafen, nicht weiter sinnvoll. Die Freiheitsstrafe solle auf Bewährung ausgesetzt werden.

Das Urteil

Die Vorsitzende Richterin Lea Uttner ging auf die Forderung des Staatsanwalts ein und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf eine zweijährige Bewährungszeit. Zudem muss dieser das Geld, das er entwendet hat, vollständig zurückerstatten sowie die Kosten des Verfahrens tragen. „Das ist eine Verwarnung. Lernen Sie daraus“, mahnte die Richterin.