Bislang galt die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und überall dort, wo das Abstandhalten nicht möglich war. Nun hat der Regierungsrat Basel-Stadt hat aufgrund der steigenden Infektionszahlen beschlossen, eine Maskentragpflicht für Verkaufslokale und Einkaufszentren sowie für Mitarbeitende von Restaurants anzuordnen. Die Maskenpflicht gilt ab Montag, 24. August.

Neu ist dabei auch die Vorgabe, dass auf dem Schulareal der Mittelschulen im nachobligatorischen Bereich (Gymnasien, FMS, Berufsfachschulen) Masken getragen werden müssen. Allerdings nicht im Unterricht, wie es in einer Mitteilung heißt: „Da in den Klassenzimmern der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, findet der Unterricht weiter ohne Masken statt.“

Hintergrund: Die Anzahl positiv getesteter Corona-Fälle hat in den letzten Wochen schweizweit stark zugenommen. Auch im Kanton Basel-Stadt ist ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen: Die Neuinfektionen in Basel-Stadt haben sich in den letzten Wochen vervielfacht.

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Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger: „Die Tendenz ist beunruhigend. Deshalb ist eine entschlossene Bekämpfung der Pandemie zur Vermeidung einer massiven zweiten Welle notwendig.“ Mit der Maskenpflicht in Verkaufslokalen und Einkaufszentren folge der Kanton Basel-Stadt einer Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit wie auch der Gesundheitsdirektorenkonferenz.

Wo die Regelung gilt und welche Ausnahmen es gibt

Die neuen Regelungen gelten für die öffentlich zugänglichen Innenräume von Verkaufslokalen, Einkaufszentren und Gastronomiebetrieben (einschließlich Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale).

Davon ausgenommen sind Kinder vor ihrem zwölften Geburtstag, Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können sowie Mitarbeitende der betroffenen Einrichtungen oder Betriebe, wenn ein wirkungsvoller Ansteckungsschutz durch Schutzvorrichtungen wie beispielsweise Kunststoffglasscheiben erreicht werden kann.

Begründungen des Regierungsrates

Läden: „Einkäufe und Verpflegung sind Grundbedürfnisse der gesamten Bevölkerung. Die Abstandsregeln in Verkaufslokalen sind jedoch schwer durchsetzbar, insbesondere bei Selbstbedienung und zu Stoßzeiten“, so die Begründung. Der Regierungsrat Basel-Stadt wolle der Bevölkerung inklusive der Risikogruppen ein sicheres Einkaufen ermöglichen.

Gastronomie: Die Mitarbeitenden von Restaurationsbetrieben, einschließlich Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen, stehen in engem Kontakt mit Kunden. „Aufgrund der Tätigkeit der Angestellten in einem Restaurationsbetrieb ist es häufig nicht möglich, den erforderlichen Sicherheitsabstand zur Kundschaft einzuhalten. Zu ihrem Schutz und zu demjenigen ihrer Kundinnen und Kunden ist es folglich sinnvoll, wenn sie eine Gesichtsmaske tragen. Selbstverständlich kann der beidseitige Schutz, beispielsweise an einer Bar oder in einem Selbstbedienungsrestaurant, auch durch spezielle Schutzvorrichtungen erreicht werden (z.B. durch Kunststoffglasscheiben am Tresen, an der Kasse, etc.).“

Was für die Schulen gilt

In den nachobligatorischen Schulen kommt es ebenfalls zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen, um das Risiko von Ansteckungen mit Covid-19 weiter einzudämmen und zu verhindern, dass gegebenenfalls große Personengruppen von Quarantänemaßnahmen betroffen sind. „Oberstes Ziel dieser Erweiterung der Maskenpflicht ist die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts für alle. Eine proaktive Anpassung der Schutzkonzepte soll dazu beitragen, dass die Sensibilität und Disziplin bezüglich Schutzmaßnahmen weiter erhöht werden kann. Ab Montag werden deshalb überall auf dem Schulareal Masken getragen.“ Im Klassenzimmer wo der Sicherheitsabstand gewährleistet ist, können die Masken abgelegt werden. „Für Schülerinnen und Schüler, die am Montag ohne Maske zur Schule kommen, stehen genügend Masken zur Verfügung“, versichert der Kanton.

Wie geht es weiter?

Die erweiterte Maskenpflicht gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2020. In der Mitteilung des Regierungsrates heißt es: „Sollte sich die epidemiologische Lage weiter verschärfen, behält sich der Regierungsrat Basel-Stadt eine Ausdehnung der Maskentragpflicht auf weitere Bereiche vor.“

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