Die deutsche Bundesregierung hat per 14. Janauar neue Test- und Einreiseregeln erlassen. Wer aus einem „Hochinzidenzgebiet„ einreist, soll ein Corona-Test spätestens nach 48 Stunden vorgelegt werden, wie auf der welche Internetseite des Auswärtigen Amtes zu erfahren ist.
In diesem Zusammenhang befürchtet die Hochrheinkommission mit Vertretern aus den Landkreisen Lörrach und Waldshut und den Kantonen Aargau und Schaffhausen, negative Auswirkungen auf die deutsch-schweizerische Grenzregion. Denn „den neuen Regelungen zur Folge könnte die Schweiz aufgrund der hohen Inzidenzzahlen als ‚Hochinzidenzgebiet‚ ausgewiesen werden“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Und die Regelungen für diese neue Gebietskategorie würden demnach wohl keine Ausnahmen für Grenzpendler vorsehen.
Befürchtung: Keine Ausnahme mehr
Derzeit ist die Schweiz zwar seit 15. Juni 2020 in der Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts aufgeführt, allerdings nicht in der neuen Kategorie „Hochinzidenzgebiet„. Träfe dies auf die ganze Schweiz oder auch nur einzelne Kantone zu, könnten demnach für die rund 60.000 baden-württembergischen Pendlerinnen und Pendler, die in der Schweiz arbeiten, die neuen Regeln einen verpflichtenden Covid-Test alle 48 Stunden vor Einreise bedeuten, so die Befürchtung. Das wäre eine deutliche Veränderung zur derzeit in der baden-württembergischen festgelegten Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer mit Arbeitsplatz in der Schweiz und Wohnsitz in Baden-Württemberg. Dazu nimmt die Hochrheinkommission (HRK) nun Stellung und spricht sich deutlich für eine Ausnahmeregelung aus.
Die Hochrheinkommission spricht sich deutlich gegen die Umsetzung dieser Regelung in der Grenzregion aus und richtet die Bitte an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, auch weiterhin Ausnahmeregelungen für den kleinen Grenzverkehr zu ermöglichen – auch im Falle von Hochinzidenzgebieten. „Eine Umsetzung der Regelungen käme einer faktischen Grenzschließung gleich, da der Aufbau einer solchen Testkapazität nicht leistbar wäre“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Die Regelung träfe insbesondere die Mitarbeitenden im Gesundheits- und Pflegesektor hart, die aktuell auch ohne eine solche gravierende Maßnahme vor hohen Belastungen stehen.
„Der kleine Grenzverkehr am Hochrhein konnte durch die bisherigen Ausnahmeregelungen verträglich aufrechterhalten werden“, so der Präsident der Hochrheinkommission und Aargauer Regierungsrat Stephan Attiger. Er richtet seine Bitte nach Stuttgart: „Wir bitten die baden-württembergische Landesregierung ihren Ermessensspielraum zu nutzen, und die Regelung aus Berlin mit Blick auf die sichere Gesundheitsversorgung am Hochrhein anzupassen.“
Vize-Präsident Martin Kistler, Landrat des Landkreises Waldshut: „Wir sind ein einheitlicher Lebens- und Wirtschaftsraum beidseits der Grenze. Das erfordert eben besondere Regelungen für den Grenzraum. Wenn die Corona-Maßnahmen zudem beidseits der Grenze vergleichbar sind, ist das auch unter den Notwendigkeiten des Infektionsschutzes gerechtfertigt.“
Corona-Maßnahmen in Deutschland und der Schweiz gleichen sich an
Dass Grenzschließungen keine sinnvolle Maßnahme gegen die Eindämmung des Corona-Virus sind, zeigen laut Hochrheinkommission nicht zuletzt die Maßnahmen, die sich in Deutschland und der Schweiz zunehmend angleichen. So wurden zuletzt auch in der Schweiz schärfere Maßnahmen gegen den Corona-Virus getroffen und Läden, Freizeiteinrichtungen, Cafés, Bars und Restaurants geschlossen. Mit der Verpflichtung zum Homeoffice, wo betrieblich möglich, ging die Schweiz sogar einen Schritt weiter als Deutschland.
Aus Sicht der Hochrheinkommission dürfe die Bundesebene die Bedürfnisse der Grenzregionen nicht aus dem Blick lassen, da die Verflechtungen innerhalb Europas – und gerade mit der Schweiz – von enorm hoher Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den Wirtschaftsraum seien.