Hochrhein – Mit der Fortschreibung der Freiflächen für Photovoltaik haben sich die 60 Mitglieder des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee der Landkreise Lörrach, Waldshut und Konstanz befasst. Unter der Leitung des Vorsitzenden Martin Kistler beschloss das Gremium einstimmig die Teilfortschreibung zur Festlegung von Freiflächen für die Photovoltaik. Kistler bewertete die Entscheidung als „Meilenstein, als großen Schritt mit fundamentalen Wirkungen“.
Verbandsdirektor Sebastian Wilske erläuterte den komplexen Planungsstand, der die Festlegung von „geeigneten, konfliktarmen Flächen“ für Solaranlagen zum Ziel hat. Die weit mehr als 100 Seiten umfassende Sitzungsvorlage beschreibt die komplizierten Vorgaben und Zusammenhänge bei der Suche nach Standorten von Basel bis Konstanz. Insgesamt umfasst die Gebietskulisse 2086 Hektar Fläche, davon 496 im Kreis Lörrach, 791 im Kreis Waldshut und 834,5 im Kreis Konstanz. Weitere 802,5 Hektar betreffen bestehende oder in Planung befindliche PV-Anlagen. In diesen Vorranggebieten für Freiflächen-Photovoltaik ist ausnahmsweise die Nutzung für Solarthermie möglich.
„Mit der Sicherung der Flächen für den beschleunigten Ausbau regenerativer Energiequellen, insbesondere im Bereich der Freiflächen-Photovoltaik, kann die Region Hochrhein-Bodensee ihren angemessenen Beitrag zum Ausbau und der Nutzung Erneuerbarer Energien leisten“, so das Steuerungsziel des Regionalverbands.
In der Aussprache kamen überwiegend lobende und zustimmende Rückmeldungen. So bedankte sich Klaus Eberhardt (SPD) für die „exzellente Vorbereitung“, mahnte aber: „Die Landschaft wird sich verändern.“ Der Bevölkerung Gewissheit zu geben, wo künftig Windkraft- und PV-Anlagen stehen werden, sei wichtig. Kistler ergänzte: „Wir wollen transparent unterwegs sein.“ Die Lörracher Landrätin Marion Dammann schätzte ebenso die „hervorragende Vorbereitung“, richtete den Fokus aber auch auf die Wärmeversorgung: „Man muss den Blick weiten auf die Gesundheit.“ Zustimmung, aber auch Skepsis signalisierte der Konstanzer Landrat Zeno Danner.
Das Planungsverfahren sieht die Beteiligung der Öffentlichkeit vor, unter anderem durch eine Informations- und Mitwirkungsveranstaltung. Der Satzungsbeschluss für die Festlegung der Freiflächen-Photovoltaik ist für 30.¦September 2025 vorgesehen.