Der Kanton Basel-Stadt verschärft wegen stark steigender Infektionszahlen die kantonale Covid-19-Verordnung. Ab Montag, 23. November, müssen unter anderem Restaurants, Sportstätten und Freizeiteinrichtungen schließen. Damit soll einer weiteren Ausbreitung der Pandemie entgegengewirkt und eine Überlastung der Spitäler verhindert werden.

Der Hintergrund: Im Kanton Basel-Stadt steigen die Corona-Infektionen stark an. „In den letzten Tagen traten neue Höchstwerte auf, und die Auslastung in den Spitälern nimmt besorgniserregend zu“, heißt es in einer Mitteilung des Regierungsrats. Es wurden bisher keine eigentlichen Infektionsherde festgestellt, die Ansteckungsquellen seien vielmehr breit gestreut.

Die Maßnahmen treten am Montag, 23. November, in Kraft und sind bis Sonntag, 13. Dezember, befristet, teilt der Regierungsrat mit. Mit den verschärften Maßnahmen möchte der Regierungsrat Basel-Stadt den „Trend der steigenden Ansteckungszahlen vor den Weihnachtstagen brechen und auf das Jahresende hin eine Beruhigung der Lage ermöglichen“.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Maßnahmen im Einzelnen

Restaurants: Restaurants müssen drei Wochen lang schließen. Ausgenommen sind Betriebs- und Schulkantinen, Gassenküchen, an Hotels angeschlossene Restaurants für Hotelgäste, Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-Away. Take-Away müssen zwischen 23 und 5 Uhr geschlossen bleiben.

Sportstätten: Turnhallen, Hallenbäder, Tanzstudios, Fitness- und Wellnesszentren, Eissportanlagen und Innenräume von sonstigen Sportanlagen und Sportstadien sind geschlossen. Ausnahmen gibt es für Primarschüler, Schüler der Sekundarstufe für alternativen Unterricht sowie für Profisportler.

Freizeiteinrichtungen: Spielsalons und Casinos, Innenräume von Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen (Jugendtreffpunkte oder Bowling- und Billiardcenter) sowie Erotikbetriebe werden geschlossen.

Veranstaltungen: Für Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von maximal 15 Personen.

Das könnte Sie auch interessieren

Geschäfte und Friseure bleiben geöffnet

„Weitere Lebensbereiche sind von den Maßnahmen nicht betroffen“, schreibt der Regierungsrat in der Mitteilung weiter. Verkaufsläden aller Art können trotz verschärfter Corona-Maßnahmen geöffnet bleiben. Auch der Friseurbesuch oder Massagen sind weiterhin möglich – unter Einhaltung der allgemein geltenden Hygienevorschriften und Schutzkonzepte.

Für die stark betroffenen Branchen Hotellerie, Gastronomie und Tourismus hat der Regierungsrat am 17. November 2020 das kantonale Härtefallpaket geschnürt.

Das könnte Sie auch interessieren