Das Land Baden-Württemberg hat zum 1. September 2022 einen neuen Rettungsdienstplan aufgestellt. Welche Auswirkungen sich daraus für die Notfallrettung im Landkreis Waldshut mit seiner schwierigen Topografie ergeben, darüber informierten nun in einem Pressegespräch Peter Hofmeister, Vorsitzender des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst im Landkreis Waldshut, Patrick Frey, Betriebsleiter Rettungswesen beim DRK-Kreisverband Waldshut, sowie Caren-Denise Sigg, Dezernentin beim Landratsamt Waldshut, in ihrer Funktion als Rechtsaufsicht für den Bereichsausschuss.
Ziel sind maximal 12 Minuten vom Notruf bis zum Patienten
Eine der wesentlichen Änderungen des neuen Rettungsdienstplans betrifft laut Peter Hofmeister die sogenannte Hilfsfrist. Damit gemeint ist die Zeitspanne vom Eingang eines Notrufs bei der Leitstelle bis zum Eintreffen der ersten Rettungskräfte beim Patienten. Bislang sah das Rettungsdienstgesetz für den bodengebundenen Rettungsdienst – mit Fahrzeugen, nicht mit Hubschraubern – eine gesetzliche Hilfsfrist von nicht mehr als zehn und höchstens 15 Minuten vor.
Laut den neuen Vorschriften muss das ersteintreffende Rettungsmittel von nun an in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Notfallort eintreffen. „Die zwölf Minuten sind eine Zielgröße. Da wollen wir hin, aber wir können es noch nicht umsetzen“, betont Caren-Denise Sigg.

Denn zunächst müssen die Verantwortlichen auf ein Landesgutachten warten, das Peter Hofmeister zufolge Ende 2023 veröffentlicht werden soll. Erst wenn das Gutachten vorliege, könne das Rettungswesen im Landkreis Waldshut neu organisiert werden. „Wir gehen davon aus, dass wir Rettungswachen verlegen müssen“, erklärt Sigg im Pressegespräch.
Hoffen auf Zusammenarbeit mit Nachbarkreisen und Schweiz
Die Dezernentin verspricht sich ebenso wie Hofmeister und Frey von dem Gutachten, dass Rettungswachen aus benachbarten Landkreisen und aus der angrenzenden Schweiz künftig noch enger in die Disponierung von Rettungseinsätzen eingebunden werden.
„Uns sind die Hände gebunden“, sagt Peter Hofmeister über Maßnahmen, die das Rettungswesen im Landkreis Waldshut verbessern sollen, aber vor Veröffentlichung des Gutachtens nicht umgesetzt werden könnten. Nähere Angaben dazu macht er auch auf Nachfrage nicht.
Hintergrund zum Rettungswesen im Landkreis Waldshut
Laufenburg und Ühlingen täglich besetzt
Hofmeister spricht jedoch von kleineren Stellschrauben, an denen das Rote Kreuz im Landkreis drehe. Als Beispiel nennt er die Rettungswache in Laufenburg, die seit 1. Oktober täglich von 8 bis 20 Uhr besetzt ist und nicht wie zuvor nur werktags. Da sich dies bewährt habe, werde künftig auch die Rettungswache in Ühlingen täglich besetzt sein.
„Dies soll zur Verbesserung der Notfallversorgung beitragen“, erklärt Patrick Frey. Dank der erweiterten Dienstzeiten entlaste die Rettungswache Laufenburg an Wochenenden die Standorte in Waldshut und Bad Säckingen. Einen ähnlichen Nutzen verspricht sich Frey für den Südschwarzwald: „Gerade im Sommer haben wir dort wegen des hohen Touristenaufkommens viele Einsätze.“ Wenn die Rettungswache Ühlingen an Wochenenden besetzt ist, entlaste dies den Standort Bonndorf.
Sanitäter dürfen jetzt invasive Eingriffe vornehmen
Eine Verbesserung im Rettungswesen sieht Peter Hofmeister auch durch eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes: Seit Februar 2021 dürfen laut einem Beschluss des Bundesrats Notfallsanitäter nach entsprechender Ausbildung invasive Eingriffe an Patienten bis zum Eintreffen eines Notarztes vornehmen. „Das entlastet unser System“, sagt Hofmeister dazu.
Sanitäter dürfen Patienten einen Zugang legen und ihnen nach vorheriger Indikation Medikamente außer Opiate verabreichen, erläutert Patrick Frey auf Nachfrage. Als Indikation bezeichnet man den Grund für die Durchführung einer bestimmten medizinischen Maßnahme.

Im neuen Rettungsdienstplan des Landes wurde auch die sogenannte Prähospitalzeit als Planungskriterium eingeführt. Damit ist die Zeitspanne vom Notrufeingang in der Leitstelle bis zur Einlieferung des Patienten ins Krankenhaus gemeint. „Und zwar in das Krankenhaus, in dem er die bestmögliche Versorgung bekommt“, betont Peter Hofmeister.
Die Prähospitalzeit sollte laut den Vorgaben der Landesregierung im Regelfall nicht mehr als 60 Minuten betragen. „Wir sind bei 63 Minuten“, sagt Patrick Frey über den Durchschnittswert im Landkreis Waldshut. „Damit liegen wir richtig gut“, findet Caren-Denise Sigg und verweist auf die zum Teil „schwierige Topografie“.
Personell sieht sich das Deutsche Rote Kreuz im Landkreis Waldshut gut aufgestellt. „Wir haben zwar kein Personal im Überfluss, aber wir schaffen es, unserem Auftrag gerecht zu werden“, erklärt Patrick Frey. Er freut sich vor allem, über die acht Notfallsanitäter, die jedes Jahr jeweils in den beiden DRK-Kreisverbänden Säckingen und Waldshut ausgebildet werden.