Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel entsprechen dem Stand 1. März 2021.

Die Zoos und auch die Museen in der Schweiz sind nun wieder geöffnet. Doch was bringt uns das auf der deutschen Seite des Hochrheins überhaupt? Dürfen wir diese Freizeiteinrichtungen besuchen? Und was gilt als Grenzgänger? Wir haben bei den zuständigen Behörden nachgefragt.

1. Ist eine Einreise in die Schweiz aktuell erlaubt?

„Solange keine Einreisebeschränkungen für die Einreise in die Schweiz bestehen, sollte dies kein Problem sein – im Moment ist dies so“ erklärt Daniel Dauwalder, Mediensprecher des Schweizerischen Bundesamts für Gesundheit auf Anfrage. Allerdings: „Bei der Rückreise nach Deutschland gelten die deutschen Regeln.“ Das heißt: Eine Einreise ist zwar in jedem Fall erlaubt, in den meisten Fällen könnte dann aber nach der Rückreise die Quarantäne im Heimatland die Folge sein. Schließlich gilt die Schweiz in Deutschland immer noch als Risikogebiet. Nur mit triftigem Grund, beispielsweise der Arbeit oder dem Besuch eines Verwandten ersten Grades ist eine quarantänefreie Rückreise möglich.

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2. Dürfen Grenzgänger nach der Arbeit noch einen Abstecher im Museum oder Zoo machen und quarantänefrei zurückkehren?

Dazu sagt Pascal Murmann, Pressesprecher des Sozialministeriums Baden-Württemberg: „Nein, die absonderungsfreie Rückreise nach Baden-Württemberg ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.“ Daher seien Grenzübertritte allein zum Zweck eines Zoobesuchs quarantänefrei nicht möglich. „Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro geahndet werden, der Regelsatz beträgt 300 Euro, erklärt Murmann. Diese Regel gelte für alle Einwohner Baden-Württembergs, die für einen Museums- oder Zoobesuch in die Schweiz einreisen und anschließend nach Baden-Württemberg zurückkehren, unabhängig davon, ob sie dort zuvor gearbeitet haben oder nicht.

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3. Warum sind weiterhin nur notwendige Reisen erlaubt?

Dazu der Appell von Pascal Murmann vom Sozialministerium: „Selbstverständlich appellieren wir nach wie vor an die Menschen, nur unbedingt notwendige Reisen zu unternehmen. Auch in Baden-Württemberg steigen die Inzidenzzahlen wieder, wir sollten nun nicht alles verspielen, was wir uns in den letzten Wochen erarbeitet haben.“

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4. Was ist an den aktuellen Einreise-Regeln paradox?

Während ein Spaziergang im Zoo unter den Begriff des „Tourismus“ fällt, ist dies bei einem Spaziergang oder beim Joggen am Rhein nicht der Fall. Das heißt: Sofern in der Schweiz in der Nähe des Wohnorts gelaufen oder gejoggt wird, ist dies im Rahmen der 24-Stunden-Regelung quarantänefrei möglich. Wichtig: Dazu darf man aber nicht mit dem Auto in die Schweiz einreisen. Das heißt also: Auf den Spaziergang im Zoo folgt die Quarantäne, auf den Spaziergang am Rhein nahe des Wohnortes jedoch nicht.

5. Wie wird die Ein- und Rückreise eigentlich kontrolliert?

„Für die Kontrolle der Einreise-Quarantäne ist die Ortspolizeibehörde die zuständige Behörde“, erklärt Murmann.

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6. Wie kann ich dennoch Schweizer Kultur erleben?

Viele Schweizer Museen erwarten keinen Besucheranstrum, da der Besuch von internationalen Gästen kaum erlaubt ist. Doch einige bieten digitale Formate, so auch die Fondation Beyeler in Riehen. Hier sind weitere Produktionen auf den digitalen Kanälen der Fondation Beyeler geplant, darunter neue Folgen der Video-Serie „Der andere Blick“, eine Tour zu den öffentlichen Kunstwerken von Hans Arp in Basel-Stadt und Basel-Land, eine Führung der besonderen Art mit neuen Betrachtungsweisen auf die Ausstellung „Rodin / Arp“, Yoga-Flows basierend auf den Skulpturen der Ausstellung sowie eine Co-Produktion mit dem Sinfonieorchester Basel.

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