Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel entsprechen dem Stand Donnerstag, 21. Januar 2021. Angesichts teils großer Dynamik bei den Vorgaben, bitten wir dies zu berücksichtigen.

Was gilt bei Einreise in der Schweiz und bei der Rückkehr nach Deutschland? Für viele ist kaum noch nachvollziehbar, welche Regeln, wann und wo gelten. Die deutsche Quarantäneverordnung sorgt für Einschränkungen, wenn Deutsche nach einer Schweiz-Reise wieder zurückkehren. Doch es gibt Ausnahmen. Dazu haben unsere Leser erneut viele Fragen gestellt – hier die Antworten.

1. „Ich habe einen Termin in Zürich, um einen Grenzgängerbewilligungs-Ausweis zu erstellen. Muss ich in Quarantäne danach oder einen Test machen?“

Diese Frage stellte Leserin Hannelore Werne. Markus Jox, Leiter der Pressestelle des Sozialministeriums Baden-Württemberg, verweist auf die Coronaverordnung Einreise und Quarantäne, wonach dieser Vorgang zu den Ausnahmen der Quarantänepflicht gehört. Auch ein Test auf Sars-CoV-2 ist nicht nötig.

2. „Ich muss aus gesundheitlichen Gründen im Winter auf die Kanaren: Darf ich über die Schweizer Grenze zum Flughafen Basel und lässt man mich dann auch abfliegen?“

Diese Frage von Karin Hermann kann Markus Jox nur teilweise beantworten. „Die Grenze ist weiterhin offen; eine Ausreise ist jederzeit möglich“ ,erklärt er. Auch Daniel Dauwalder, Mediensprecher des Schweizerischen Bundesamts, machte auf Anfrage des SÜDKURER klar, dass es keine Einschränkungen bei der Einreise für Deutsche Bürger gebe – Ausnahmen seien Personen aus Sachsen. Ob Karin Hermann allerdings abfliegen dürfe, könne Jox aber nicht beantworten.

3. „Ich muss meine Frau zum Augenarzt nach Singen fahren. Meine Frau hat eine Überweisung. Kann ich von Lottstetten aus über Zollamt Jestetten durch die Schweiz zum Zollamt Thayngen fahren und nach der Behandlung in Singen auch über die gleiche Route zurück ohne Quarantäne und Testung?“

Diese Frage stammt von Leser André Magnin. Ministeriumssprecher Florian Mader antwortete auf die Frage des Transits von Baden-Württemberg über Schweizer Gebiet direkt wieder nach Baden-Württemberg: „Ja, wenn das die schnellste Strecke ist.“ Durchreisende hätten aber das Schweizer Gebiet auf dem schnellsten Weg wieder zu verlassen, um die Durchreise abzuschließen, erklärt er. Wer nur auf der Durchreise sei, könne quarantänefrei wieder in Baden-Württemberg einreisen.

4. „Muss ich nach einem Arztbesuch in der Schweiz in Quarantäne?“

Walter Gfeller erkundigte sich nach den Regelungen bei einem Augenarzt-Besuch in der Schweiz. Seine Frau und er wohnen als Schweizer im deutschen Jestetten, haben beide bald einen Termin nahe Zürich. Sie wollen beim Zollamt Rafz-Lottstetten über die Grenze. Die Antwort von Markus Jox: „Laut Coronaverdnung gilt auch hier eine Ausnahme, nämlich für Personen, die aufgrund einer dringenden medizinischen Behandlung in die Schweiz einreisen und von dort wieder zurückkehren.“ Doch Achtung: Hat nur einer der beiden Einreisenden einen Arzttermin ist die Begleitperson laut Jox allerdings nur von der Quarantänepflicht befreit, wenn er sich testen lässt und ein negatives Ergebnis vorweisen kann.

Der Grenzübergang in Lottstetten an der Bundesstraße 27 Richtung Rafz. (Archivbild)
Der Grenzübergang in Lottstetten an der Bundesstraße 27 Richtung Rafz. (Archivbild) | Bild: Edinger, Gerald

Übrigens: Auch eine Behandlung beim Physiotherapeuten gilt laut Jox als dringende medizinische Behandlung und damit als Befreiung der Quarantäne, womit auch die Frage von Heinz Lüthy beantwortet wäre.

5. „Kann ich mit meinem Junghund eine Stunde auf den Hundeplatz im Kanton Zürich gehen?“

Diese Frage stellte Christa Lemke. Auch hier sei eine Rückreise quarantänefrei möglich, wie Markus Jox vom Sozialministerium mit Verweis auf die Verordnung erklärt.

6. „Ist auch die Betreuung von Pferden in der Schweiz erlaubt, ohne sich danach in Quarantäne zu begeben?“

Da sind die Regeln etwas komplizierter: Grundsätzlich greife hier die 24-Stunden-Regelgung, aber nur für folgende Gebiete: Die Kantone Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden), St. Gallen, Thurgau, Zürich und Schaffhausen, Aargau, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Jura und Solothurn könnten dafür also für 24 Stunden besucht werden, wonach eine quarantänefreie Rückreise möglich ist, erklärt Sprecher Jox.

7. „Welche Belege braucht man in den Ausnahmefällen?“

„Beim Arztbesuch reicht die Überweisung aus“, erklärt hier Markus Jox. Ein Wohnsitz im Nachbarland könne etwa ganz leicht glaubhaft gemacht werden, indem der Personalausweis vorgelegt werde. Grenzgänger, die im Nachbarland arbeiten, sollten eine Arbeitgeber-Bescheinigung vorlegen. Um bei einer Kontrolle die Ausnahme zu erklären, genüge meist auch die mündliche Behauptung dieser, so Jox. Diese sei allein schon dadurch glaubhaft, dass sie wahrscheinlich ist. Eine mündliche Aussage genüge also auch, wenn man etwa klar machen möchte, dass man seinen Lebenspartner im Nachbarland besuchen möchte. „Bei möglichen Kontrollen soll hier grundsätzlich großzügig verfahren werden“, erklärt der Ministeriumssprecher.

Weitere Antworten auf die Fragen unserer Leser:

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