Wir haben uns drei Einzelfragen zur Einreise nach Baden-Württemberg vorgenommen, die uns häufig gestellt werden: Dürfen Einreisende aus der Schweiz ihr Auto in eine Bad Säckinger Reparaturwerkstätte bringen, dürfen sie eigentlich zum Optiker in die Innenstadt, und wie steht es mit der Abholung im Paketshop zum Beispiel in Laufenburg?

Grundsätzlich heißt es für die Einreise aus einem Risikogebiet: Wer quarantänefrei nach Baden-Württemberg will, muss einen triftigen Grund haben. Konkret sagt die Landesverordnung: Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg ist nur gestattet, wenn die Einreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt. Was heißt das nun für die konkreten Fälle? Wir haben beim städtischen Rechtsamt im Bad Säckinger Rathaus und beim Landratsamt in Waldshut nachgefragt.

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Darf ein Schweizer sein Auto in einer deutschen Werkstatt reparieren lassen?

Die Antwort lautet: Ja. Aber dies gilt nur für Reparatur oder Inspektion. Denn die Verordnung zur Einreise-Quarantäne verbietet den Bewohnern der grenznahen Kantone die quarantänefreie Einreise zum Zwecke des Einkaufs. Auf die Kfz-Werkstätten bezogen bedeutet dies, dass Schweizer Bürger zum Kauf von Winterreifen oder gar zum Kauf eines Autos nicht nach Baden-Württemberg einreisen dürfen. Sonst würde hier eine zehntägige Quarantänepflicht entstehen. Somit dürfen deutsche Werkstätten nur für Reparaturen oder geplante Inspektionen besucht werden, denn beides werde nicht als „Einkauf“ gewertet, sagen die Fachleute in den Behörden.

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Dürfen Schweizer ihre Bestellungen beim Paketshop abholen?

Nein, die Abholung eine Paketes im Paketshop ist nicht ohne Quarantäne möglich. Konkret heißt das: Eidgenossen, die sich bestellte Waren an einen Paketshop in Bad Säckingen, Laufenburg oder zum Beispiel Waldshut schicken lassen, dürfen sie dort nicht abholen, ohne anschließend in zehntägige Quarantäne zu müssen. Denn laut Behördenangaben fällt dieser Vorgang unter den Begriff „einkaufen“. Es gibt aber eine Ausnahme: Wer ein Postfach in Deutschland hat, der kann es ohne Quarantänefolge leeren.

Ist ein Besuch beim Optiker erlaubt?

Für den Optiker gilt im Prinzip dieselbe Regelung wie für den Besuch in der Autoreparaturwerkstatt, sagen die Behörden. Reparaturen einer Brille sind erlaubt, dafür darf man einreisen und den Optiker besuchen. Aber: Der Neukauf von Brillen und Kontaktlinsen ist nicht zulässig.

Für wen gelten diese Regelungen?

Diese Regelungen gelten natürlich für alle, die aus einem Risikogebiet einreisen. Also auch jene Deutschen, die trotz Corona-Warnungen in der Schweiz zum Skifahren waren. Auch für diese Rückreisenden gilt grundsätzlich eine Quarantäne von zehn Tagen. Hinzu kommt noch: Zusätzlich besteht nun auch eine Pflicht, bei der Einreise einen Test zu machen. Das kann man schon binnen 48 Stunden vor der Einreise erledigen, spätestens aber unmittelbar nach der Einreise. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne mit einem zweiten negativen Test beendet werden. Mit einem PCR-Test kann man die Quarantäne nicht umgehen.