Die Sommersaison ist fast vorbei. Die Gartenwirtschaften werden bald abgebaut. Sinken die Temperaturen, geht auch der Umsatz in der Gastronomie zurück. Und drinnen in den Restaurants könnte es zudem wegen den Corona-Abstandsregeln eng werden. Daran dachte auch das Wirtschaftsministerium und verlängerte die Stabilisierungshilfe für die Gastronomie bis November. Außerdem weitete sie diese auf weitere Betriebe aus. Wir erklären, was das genau bedeutet und werfen einen Blick auf die Situation am Hochrhein.
Warum ist der Winter eine schwierige Zeit für die Gastronomie?
„Der Winter wird schwierig, da bedingt durch die Abstandsregeln nur ein Teil der gastronomischen Fläche zur Verfügung steht“, sagt Hermann Pfau, Vorsitzender des Kreisverbands Waldshut des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Auch Baden-Württembergs Tourismusminister Guido Wolf sagt: „Die Corona-Pandemie mit all ihren Folgen hat den Tourismus sowie Gastronomie und Hotellerie im Land hart getroffen. Allerdings haben sich die Einbußen sehr unterschiedlich entwickelt. Vor allem Freiluftgastronomie und Hotelbetriebe in und um bekannte Ferienregionen konnten über den Sommer teilweise etwas durchatmen und sich wieder über Gäste freuen.“ Alle Erfahrungen des Sommers würden darauf hindeuten, dass, sobald die Temperaturen sinken und das Wetter schlechter würde, Gastronomie und Hotellerie nochmals sehr harte Wochen bevorstünden.
Haben Menschen aktuell Angst in einem Restaurant zu sitzen?
Viele Menschen seien im Freien aktiv und besuchten draußen Gastronomiebetriebe, so Wirtschafsminister Guido Wolf. Vor Begegnungen in geschlossenen Räumen hätten viele nach wie vor großen Respekt. Dazu sagt Hermann Pfau vom Kreisverband des Dehoga wiederum: „Die letzen Monate hatte jeder Gastronom die Möglichkeit, Vertrauen bei den Gästen zu gewinnen, indem er Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten hat.“ Er betont: „Die Gäste können sich in diesen Restaurants auch drinnen sicher fühlen.“

Wie wirkt sich der Winter auf den Umsatz aus?
„Durch die stabile Wetterlage sind all die mir bekannten Gastronomen aktuell gut ausgelastet“, informiert Pfau mit Blick auf die Situation im Kreis Waldshut. Aber: Wenn die Außengastronomie wegen der kalten Temperaturen wegfällt, erwartet Hermann Pfau für die Gastronomie einen erneuten Umsatzrückgang. Dieser soll seiner Einschätzung nach bis zu 40 Prozent betragen.
Welche Hilfen bietet nun das Land?
Das Kabinett hat am 15. September die Verlängerung und Ausweitung der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Anträge können künftig bis 20. November 2020 gestellt und bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums auch der Dezember herangezogen werden. So hoch ist die Förderung: Betriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen, erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente, das heißt der jeweils genannte Betrag wird bei 100 Prozent Arbeitszeit fällig, und fällt bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend geringer aus).
Hermann Pfau vom Dehoga-Kreisverband Waldshut bewertet diese Hilfe des Landes folgendermaßen: „Das Land setzt ein gutes Zeichen für unsere starke Branche.“ Aber: „Zum jetztigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob damit alle Betriebe gerettet werden können.“ Die Verlängerung der Stabilisierungshilfe halte er jedoch für eine gute Entscheidung, da bei sehr vielen Betrieben nach Wegfall der Außengastronmie ein erneuter Engpass zu erwarten sei.
Warum erhalten nun auch Mischbetriebe eine Förderung?
Nun sollen auch Menschen eine Förderung erhalten, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes im Gastgewerbe erzielen, sogenannte Mischbetriebe. Dazu zählen etwa Bäckereien mit einem Café oder Metzgereien mit Mittagstisch oder Cateringservice oder auch Freizeitparks. Für Betriebe, die zwischen mindestens 30 Prozent und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erwirtschaften, wird eine neue Förderstufe eingeführt. Sie erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 2.000 Euro zuzüglich 1.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Die Erfahrungen der ersten zwei Monate im Förderzeitraum hätten laut Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut gezeigt, dass auch viele Unternehmen, die nur teilweise gastgewerblich tätig seien, ähnlich schwer von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sein könnten wie klassische Betriebe der Branche. „Die jetzt beschlossene Absenkung der Eintrittsschwelle ist daher richtig und wichtig, denn sie eröffnet diesen Betrieben nun ebenfalls die Möglichkeit, von dem Programm zu profitieren“, so Hoffmeister-Kraut.
Was müssen Antragsteller beachten?
„Betriebe, die bereits von dieser Stabilsierungshilfe profitiert haben, können keinen weiteren Antrag stellen“, erklärt Alexander Vatovac, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee (IHK). Die IHK überprüft die Anträge, die von den Betrieben eingehen und leitet sie dann weiter. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt dann durch die L-Bank. „Antragsteller sollten sich informieren, welches Programm (Stabilisierungshilfe oder Überbrückungshilfe) für Sie besser geeignet ist“, so Vatovac auf Anfrage des SÜDKURIER. „In Abhängigkeit des Liquiditätsengpasses und der Beschäftigtenanzahl kann es sein, dass eines der beiden Zuschussprogramme in puncto Förderhöhe attraktiver ist, als das andere“, sagt er. Bei entsprechendem Liquiditätsengpass könnten beide Hilfen beantragt werden. Zur Abklärung lohne sich ein Anruf beim Dehoga oder bei der zuständigen IHK. Mischbetriebe sollten zudem genau überprüfen, ob tatsächlich mehr als 30 Prozent des Umsatzes aus dem Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes stammt.