Wer ist wann dran mit der Impfung? Diese Frage stellen sich nicht nur viele unserer Leser. Die Priorisierung in der Impf-Reihenfolge ist nicht leicht zu durchschauen. Seit dem vergangenen Montag können nun auch Personen ab 60 Jahren einen Impftermin buchen. Bisher ausgenommen sind Kassiererinnen und andere Mitarbeiter im Lebensmitteleinzelhandel. Das Landratsamt Waldshut erläutert auf Anfrage dieser Zeitung die momentan geltenden Kriterien.
1. Wer kann momentan geimpft werden?
In Baden-Württemberg sind nach den über 80- und über 70-Jährigen seit Montag (19. April) nun auch Menschen an der Reihe, die über 60 Jahre alt sind. Sie können nun einen Impftermin vereinbaren.
Hinzu kommen eine ganze Reihe von Sonderregelungen für Menschen mit Vorerkrankungen, einige Berufsgruppen, Mini-Jobber und Ehrenamtliche, die beispielsweise in Pflegeeinrichtungen oder Schulen tätig sind. Sie erhalten auf Anfrage von Schulträgern, Kommunen, Arbeitgebern oder einem Arzt eine Bescheinigung zur Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.
„Diese werden im Kreisimpfzentrum geprüft. Einige Leute mussten wir danach wieder wegschicken, weil die in der Verordnung vorgeschriebenen Kriterien nicht erfüllt wurden“, erläutert Tobias Herrmann von der Pressestelle des Landratsamts Waldshut. Eine detaillierte Übersicht zu den Impfberechtigungen gibt es auf der Internetseite des Sozialministeriums (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de).
2. Wie werden Polizei, Lehrer, Feuerwehr, DRK oder Kassiererinnen eingestuft?
Lehrkräfte und Polizisten sind bereits impfberechtigt, Mitarbeiter des DRK sind, je nach Ihrer Funktion, zum Beispiel im Rettungsdienst, ebenfalls impfberechtigt. Für Angehörige der Feuerwehren soll demnächst eine Öffnung in der Impf-Priorität erfolgen, in der nächsten Stufe werden Kassiererinnen und andere Mitarbeitende im Lebensmitteleinzelhandel impfberechtigt sein, teilt der Pressesprecher mit. Einen Termin für die nächste Stufe der Priorisierung, bei der dann auch der Lebensmitteleinzelhandel dran ist, konnte das Landratsamt Waldshut allerdings nicht nennen.
3. Ab wann können Termine für welche Altersgruppen gebucht werden?
Aktuell steht die Terminvergabe nur für Menschen über 60 Jahren zur Verfügung. Laut aktueller Corona-Impf-Verordnung steht die Terminvergabe, unabhängig vom Alter, für alle Impfberechtigten der höchsten und hohen Priorität zur Verfügung.
4. Gibt es für die Terminvereinbarung im KIZ bestimmte Zeitfenster?
Die Terminvergabe läuft zentral über das Land Baden-Württemberg. Das KIZ oder das Landratsamt nehmen hierauf keinen Einfluss. Aktuell können Personen über 70 Jahren noch Termine über die Corona-Hotline (07751/86 51 51) buchen.
5. Wer bekommt momentan welchen Impfstoff im KIZ?
Menschen über 80 bekommen den Biontech-Impfstoff, ebenso Menschen unter 60 Jahren, die nicht aufgrund ihres Alters impfberechtigt sind. Impfwillige zwischen 60 und 79 Jahren erhalten das Vakzin von Astrazeneca.
6. Wie ist derzeit die Auslastung im Kreisimpfzentrum Tiengen?
Nach Angaben des Landratsamts in Waldshut ist die Auslastung des KIZ momentan hoch. Von Montag bis Freitag werden durchschnittlich 700 Impfungen verabreicht, samstags sind es rund 400 Impfungen. Ab der kommenden Woche sollen 900 von Montag bis Freitag und samstags 600 Personen geimpft werden. Astrazeneca wird Montagvormittags, dienstags und donnerstags verimpft. Der mrna-Impfstoff von Biontech am Montagnachmittag sowie mittwochs und freitags. Das KIZ ist auch an Feiertagen geöffnet.
7. Wie lange soll das KIZ in Tiengen noch aufrechterhalten werden?
Aktuell besitzen die Impfzentren in Baden-Württemberg eine Betriebserlaubnis bis Ende Juni 2021. Derzeit berät die Landesregierung über eine Verlängerung, heißt es aus dem Waldshuter Landratsamt.