„Notbetreuung im Kindergarten: Wie eine alleinerziehende Mutter aus Murg-Niederhof um einen Platz für ihre Tochter kämpfte – mit Erfolg“, berichtete suedkurier.de am 11. Juni. In dem Beitrag macht eine Mutter dem Träger des Kindergartens Vorwürfe, weil sie im Kindergarten Arch eNoach zunächst keinen Notbetreuungsplatz für ihre Tochter erhalten hatte. Der Elternbeirat des Kindergartens sieht die Mutter in der Mitverantwortung und ließ uns folgende Stellungnahme zukommen:
Für uns, den Elternbeirat des Kindergarten Arche Noach Niederhof, ist der beschriebene Fall kein „beispielhafter Fall für Irrtümer bei der Vergabe der Notbetreuungsplätze“. Hat eine Mutter, die ab Anfang Mai im Job wieder gebraucht wird und deren Antrag auf Notbetreuung erst am 14. Mai bei der Gemeinde eingeht, gar keine Mitverantwortung für ihr Dilemma? Statt des Eingeständnisses des eigenen Versäumnisses wird der Gemeinde, dem Trägerverein des Kindergartens und dem Elternbeirat Fehlverhalten vorgeworfen. Das können wir so nicht hinnehmen und erwidern: Mit geringem Aufwand, aber beizeiten hätte die betroffene Mutter sich selbst und allen anderen Beteiligten viel Zeit und Ärger ersparen können.
Bei der Besprechung am 13. Mai, bei der es um die Vergabe weiterer Betreuungsplätze ging, gingen alle beteiligten Entscheidungsträger davon aus, dass Eltern mit Notbetreuungsbedarf diesen schon angemeldet haben. Daraufhin wurde dem Elternbeirat vom Träger – nicht umgekehrt – der Vorschlag unterbreitet, als nächstes die Schulanfänger zu berücksichtigen. Die Grundlage hierfür ist der Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) gemeinsam mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. April 2020. Auf Seite 3 sind Zielgruppen von Kindern aufgeführt, denen „der Zugang zur Kindertagesbetreuung vordringlich wieder zu ermöglichen“ ist. Dazu zählen – wie bei uns berücksichtigt – die Schulanfänger und unter ihnen auch die mit Sprachförderbedarf. Andere Optionen schienen dem Träger und Erzieherinnen-Team sowohl von der Organisation als auch der Abrechnung zu schwierig. Dieser Argumentation folgte der Elternbeirat und steht auch mehrheitlich hinter der getroffenen Entscheidung.
Ein Sprecher des Kultusministeriums kann zwar gerne formulieren, wie eine Verordnung „gedacht“ war, aber auch er sollte die von seiner Dienstherrin mitgetragenen Beschlüsse im Kern kennen. Die individuelle Platzvergabe obliegt nicht umsonst den Kindergarten-Trägern vor Ort, die Besonderheiten wie die ungewohnt hohe Vorschulkinder-Quote in Niederhof berücksichtigen müssen.
Der Elternbeirat ist trotz allem Ärger froh, dass der betroffenen Mutter letztendlich durch die Solidarität einer anderen Familie geholfen werden konnte.