Ein Autofahrer hat am 2. August 2018 in der Müßmattstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Straße in Rheinfelden einen 66-jährigen Fußgänger umgefahren. Der Mann erlitt ein schweres Schädelhirntrauma, an dem er zweieinhalb Wochen später starb. Am Amtsgericht Lörrach ist der heute 87 Jahre alte Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden.
Seltsames Verhalten beobachtet
„Ich habe gesehen, wie ein Mensch durch die Luft fliegt“, sagte ein Zeuge. Das Unfallfahrzeug sei noch ein Stück weitergefahren. Der Zeuge hatte das Ofer gekannt und sich wenige Minuten vorher kurz mit ihm unterhalten. Ein weiterer Zeuge hat den Unfall ebenfalls beobachtet. Ihm kam das spätere Unfallopfer schon vorher seltsam vor. „Der Mann lief planlos geradeaus und ohne anzuhalten oder zu schauen stur über die Fahrbahn. Ich habe noch zweimal gehupt, aber von ihm kam keine Reaktion“, berichtete er. Unmittelbar darauf habe es geknallt. Der Fußgänger, stellte sich später heraus, hatte in der Vergangenheit einen Schlaganfall erlitten und war gesundheitlich beeinträchtigt.
Heftiger Aufprall
Das Auto, das den Fußgänger umgefahren hat, sei nicht mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren, sagte der Zeuge. Das hatte der Polizei gegenüber auch ein Autofahrer bestätigt, der zwei Autos hinter dem Unfallfahrzeug gefahren war. Passanten, unter anderem eine Krankenschwester, versuchten, dem Fußgänger zu helfen. Dieser war auf die Motorhaube und mit dem Kopf so heftig gegen die Frontscheibe geprallt, dass diese splitterte und seine Kappe und Brille im Innern des Autos landeten. Dann stürzte der Fußgänger seitlich vom Fahrzeug herunter. Zeugen dachten erst, der Fahrer wollte flüchten, weil er weitergefahren sei. Er ließ den Wagen ausrollen und kam nach 60 Metern zum Stehen. Der Polizei sagte er, er habe die Straße freimachen wollen.
Aussage der Polizisten
Ein Polizist, der den 87-Jährigen, der sich vor Gericht nicht äußerte, nach dem Unfall befragt hatte, sagte, er sei ruhig und gefasst gewesen. Er habe seine guten Augen unter Beweis gestellt, indem er entfernte Autokennzeichen abgelesen habe. Der Fußgänger sei für ihn überraschend auf der Straße gewesen, er habe ihn nicht gesehen. Ein anderer Polizist berichtete, der Fußgänger sei hell gekleidet gewesen und habe sich an dem sonnigen Augusttag nicht sehr stark von der Umgebung abgehoben.
Der Sachverständige
Der Fußgänger kam aus Sicht des Autofahrers von links über die Fahrbahn. Weil diese an der Unfallstelle breit ist, hatte er 6,7 Meter auf der Fahrbahn zurückgelegt, als es zum Zusammenstoß kam, erklärte ein Sachverständiger. Selbst wenn er hinter einem geparkten Auto hervorgekommen sei, wären es 4,9 Meter gewesen, die er schon über die Fahrbahn gegangen war. Bei einer Geschwindigkeit zwischen 40 und 50 Kilometer pro Stunde hätte der Autofahrer ihn auf der geraden Straße 3,3 bis 4,9 Sekunden sehen müssen. Damit sei die Kollision vermeidbar gewesen, stellte der Sachverständige fest.
Die ursprüngliche Verhandlung
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, die nötige Sorgfalt im Verkehr außer Acht gelassen zu haben und klagte ihn wegen fahrlässiger Tötung an. Das Amtsgericht hatte einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot erlassen. Dagegen hatte der 87-Jährige Einspruch eingelegt, weshalb es zur Gerichtsverhandlung gekommen war. Der Fall war am 10. März schon verhandelt worden, war aber unterbrochen worden, weil zwei Zeugen nicht erschienen waren, und sollte zwei Wochen später fortgesetzt werden. Doch dann kam der Corona-Lockdown, weshalb der Fall jetzt wieder neu aufgerollt werden musste.
Anträge und Urteil
Nach der Beweisaufnahme kam der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass sich das Verschulden des Angeklagten deutlich geringer darstellt. Er hielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen für angemessen. Allerdings liegen die Rentenbezüge des 87-Jährigen höher, weshalb die Tagessatzhöhe auf 50 Euro stieg. Ein Fahrverbot hielt der Staatsanwalt nicht für notwendig, der Angeklagte war nicht vorbestraft und hatte keinen Eintrag im Fahreignungsregister. Der Verteidiger schloss sich dem an. Das Gericht entsprach den Anträgen. Es sei nur eine sehr kurze Unaufmerksamkeit gewesen, die zu diesen schlimmen Folgen geführt habe, so die Urteilsbegründung.