Horatio Gollin

Die Maßnahmen für Karsau sind unstrittig. Bürger weisen auf eine mögliche Gefahrenstelle bei der Einmündung der Karsauer Straße in die Bundesstraße hin. Wichtiges Ziel ist die Förderung eines Umweltverbundes aus Fußgängern, Radfahrern, ÖPNV, Carsharing und E-Mobility sowie die verträgliche Abwicklung des Autoverkehrs. Dazu sind in Karsau eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, erläuterte Florian Krentel als Projektingenieur beim Fachbüro Fichtner W&T.

So sollen Schutzstreifen innerorts geprüft werden. Dabei gibt es drei Kriterien zu beachten: Ein Minimum an Breite für die Restfahrbahn sowie für den Schutzstreifen sind notwendig und der Streifen muss sich auch mit dem Parken vertragen. Auch Lückenschlüsse bei den Radverbindungen wurden aufgenommen. In Richtung Minseln muss allerdings zunächst der Autobahnbau abgewartet werden. „Es ist nicht einfach damit getan, einen Radweg entlang der Straße zu bauen“, sagte Krentel. „Jeder kennt die schwierige Kreuzung in Minseln, wo die Straße endet.“ Eine alternative Route wäre auch über den Zehntenweg vorstellbar. Auch eine durchgehende Radwegverbindung nach Schwörstadt entlang der Bahnlinie steht im Plan, aber Krentel vermutet Probleme bei Hochwasser. Bei der künftigen Elektrifizierung der Bahn könnte in dem Bereich eine Baustellenstraße eingerichtet werden, orakelte er. „Vielleicht kann man da aufspringen.“

Eine Querungshilfe der B 34 bei Riedmatt für Fußgänger und Radlerr ist ebenso in den Maßnahmenkatalog aufgenommen worden, wie eine Verbesserung der Unterführung in der Beuggener Straße. „Nach heutigen Parametern würde man die in dieser Form nicht mehr bauen, mit den Steigungsverhältnissen würde das heute anders aussehen“, so Krentel. Allerdings ließe sich eine optimale Lösung nur mit einem sehr teuren Neubau erreichen.

Zebrastreifen bereits fertig

Am Verkehrs- und Mobilitätsplan haben Verwaltung, Fraktionen und Ortsvorsteher, Polizei, Verkehrsbehörde, IG Velo und der SBG mitgewirkt. Der Gemeinderat hat dem Werk bereits zugestimmt. Der Plan wird in Stadt- und Regionalplanung eingebettet. Eine erste Maßnahme wurde in Karsau schon umgesetzt. In der Schildgasse wurde ein Zebrastreifen eingerichtet. Für die Kapfbühlstraße wird dieser geprüft. Krentel verwies darauf, dass aber die Querungszahlen stimmen müssen. „In der Nähe einer Bushaltestelle hätte es eine Begründung, da hier die Fußgänger gebündelt werden.“

In einer regen Diskussion kritisierte eine Anwohnerin die nächtliche Blendwirkung von Autos auf dem Radweg zwischen Beuggen und Rheinfelden. Andere verwiesen auf die Einmündung der Karsauer Straße in die B 34, die sie als „großen Gefahrenpunkt“ ausmachen. Beim Abbiegen in die Bundesstraße müsse der Autofahrer wegen der schlechten Sichtverhältnisse bis auf den Radweg vorfahren, um zu sehen, ob etwas kommt. Täglich gäbe es gefährliche Situationen und Diskussionen mit Radlern. Es wurde vorgeschlagen, die Radler mittels eines Schildes für die Situation zu sensibilisieren.

„Ich bin die Stelle auch schon gefahren, die ist nicht toll, aber das ist kein Gefahrenpunkt“, widersprach Tobias Obert, Leiter der Tiefbauabteilung. Die Stelle sei weder bei der Verwaltung noch bei der Polizei „aktenkundig“. Dafür erntete Obert heftigen Widerspruch seitens der Karsauer. Sybille Jung meinte, „Viele Kritikpunkte hätten sich erledigt, wenn wir den Radweg an der Bundesstraße 34 hätten. Das muss das erklärte Ziel sein.“ Dafür erntete die Ortschaftsrätin Applaus. Das Ergebnis der Versammlung wird der Ortschaftsrat demnächst beraten. Ortsvorsteher Jürgen Räuber resümierte: „Die Maßnahmen sind insgesamt nicht strittig und bringen Vorteile für Karsau.“

Das soll getan werden

  • Prüfung von Radfahrer-Schutzstreifen (Karsauer Straße, Kapfbühlstraße, Kreisstraße)
  • Einrichtung Zebrastreifen in der Kapfbühlstraße und in der Schildgasse
  • Querungshilfe B 34 bei Riedmatt
  • Optimierung der Unterführung in der Beuggener Straße
  • Lückenschluss Radwegeverbindung Schildgasse zur B 34, Lückenschluss Radwegeverbindung Karsau – Minseln sowie Schloss Beuggen – Schwörstadt
  • Prüfung der Blendwirkung auf Radfahrer (K 6333, K 6336)