Thomas Loisl Mink

Dabei sollte der eine Gewalt angewendet haben, damit die anderen die Dinge wegnehmen konnten. Doch nach der Aussage des Geschädigten kam es nur noch zur Verurteilung zu Geldstrafen wegen Diebstahls, Körperverletzung und Nötigung.

Kurz nach fünf Uhr morgens habe der 25-jährige Angeklagte bei ihm geklingelt, berichtete der 34-jährige Geschädigte. Er dachte zuerst, der 25-Jährige sei alleine, doch dann kamen noch zwei weitere Männer, der 27-jährige Angeklagte, den er kannte, und ein dritter Mann, den er nicht kannte. „Die wollte weiter feiern, aber ich sagte ihnen, dass das nicht geht, weil mein Sohn schläft“, sagte der Geschädigte. Als er mit der Polizei drohte, habe ihm der 27-Jährige keinen Schlag, aber einen Klaps auf den Hinterkopf versetzt. „Während dessen hat der Dritte angefangen, eine Playstation-Konsole und eine Tresor-Sparbüchse einzustecken“, erzählte er.

Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Männern vorgeworfen, das alles zusammen begangen zu haben, doch der Geschädigte hatte den Eindruck, dass die drei unabhängig voneinander agiert hätten. Alle seien stark betrunken gewesen. „Der Dritte ging dann an den Kühlschrank, und als sie das Bier gefunden hatten, war alles andere sowieso egal“, sagte der Geschädigte. Es sei ihm dann gelungen, die drei zur Tür hinaus zu bugsieren, wobei einer zwei der vier Bierflaschen, die sie mitgenommen hatten, fallen ließ. Ein Rechtsmediziner sagte, es sei anhand der geschilderten Zustände der Angeklagten nicht auszuschließen, dass ihre Schuldfähigkeit aufgrund des Alkohols sowie konsumierter Drogen eingeschränkt gewesen sei.

Schon früh nahm er Drogen

Während der 25-Jährige wegen Körperverletzung und Drogendelikten vorbestraft war, hatte der 27-Jährige, der zurzeit im Gefängnis sitzt, eine ganze Menge Vorstrafen, unter anderem wegen Raubes, gefährlicher Körperverletzung und Drogendelikten. „Ich habe ziemlich früh angefangen, Drogen zu konsumieren, das ist die Wurzel aller krimineller Energie“, sagte der 27-Jährige, der einen reflektierten und intelligenten Eindruck machte. „Ich habe oft versucht, auf die Beine zu kommen, aber ich war sehr unreif und habe den Ernst der Lage nicht begriffen“, sagte er.

Richter Dietrich Bezzel, Vorsitzender des Schöffengerichts, stellte am Ende fest, dass sich der Vorwurf des Raubes, dass nämlich der 27-Jährige Gewalt angewendet habe, damit die anderen Gegenstände stehlen konnten, nicht bestätigt hatte. „Jeder der drei hat in angetrunkenem Zustand ganz verschiedene Ziele verfolgt“, hatte auch die Staatsanwältin festgestellt. Während sie für den 27-Jährigen wegen Körperverletzung und Nötigung sowie wegen zehn geringen Drogenkäufen eine eine Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung beantragte, hielt Verteidiger Ludwig Limberger einen Klaps für keine Körperverletzung und eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung für ausreichend.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Körperverletzung und Nötigung zu 90 Tagessätzen à 6 Euro, also 540 Euro Geldstrafe, da die Körperverletzung nur ein geringes Ausmaß angenommen habe und der jetzige Vorfall nicht vergleichbar sei mit seinen früheren Straftaten. Für den 25-Jährigen, der eine Playstation-Konsole hatte mitgehen lassen, die er aber schon kurze Zeit später wieder zurückgab, forderte die Staatsanwältin wegen Diebstahls eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Euro. Verteidiger Gerhard Sauer hob auf die starke Alkoholisierung des Angeklagten ab und hielt 30 Tagessätze für ausreichend, wobei die Tagessatzhöhe nur 10 Euro betragen sollte, da der Angeklagte zurzeit arbeitslos ist. Das Gericht verhängte schließlich eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 15 Euro, also 450 Euro.

Hätten Sie's gewusst?

Zwischen den Tatbeständen Raub und Diebstahl besteht im deutschen Strafrecht folgender Unterschied: Wer eine fremde Sache einem anderen wegnimmt, macht sich des Diebstahls schuldig. Setzt er dabei Gewalt ein oder droht Gewalt an, handelt es sich um Raub. Der Raub setzt sich damit aus den Tatbeständen des Diebstahls und der Nötigung zusammen. (jsc)