Seit August 2018 galt die Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete (GU) in der Schildgasse 22 polizeilich als „gefährlicher Ort“. Damit ist nicht gemeint, dass es sich um eine sogenannte No-go-Area handelte, die Einstufung nach Landespolizeigesetz gibt den Beamten letztlich nur erweiterte Kontrollrechte. Die GU wurde nach einem starken Rückgang der Delikte nun zurückgestuft und ist somit seit 1. Mai kein „gefährlicher Ort“ mehr.
Die Art der Delikte
2018 stellte die Polizeistatistik im direkten Umfeld der GU weit mehr als 100 Taten, vornehmlich aus dem Bereich der Betäubungsmittel- und Eigentumsdelikte, fest. Dazu kamen Körperverletzungen und Beleidigungen. Bereits 2019 wurde ein starker Rückgang festgestellt, ein Trend, der sich 2020 fortsetzte, sodass der Polizeipräsident die Rückstufung beschlossen hat.
Die Definition
Nach dem Landespolizeigesetz können lokale Kriminalitätsschwerpunkte zu sogenannten „gefährlichen Orten“ erklärt werden. Wie Jörg Kiefer, Pressesprecher der Polizei, auf Anfrage erläuterte, wird die Polizei an solchen Orten mit erweiterten Kontrollrechten ausgestattet. Personen können kontrolliert werden, ohne dass es eines konkreten Verdachtsmoments bedarf, wie es sonst notwendig ist.
Damit von der Polizei ein „gefährlicher Ort“ definiert werden kann, muss ortsgebunden ein ungewöhnlich hohes Aufkommen an Delikten vorgekommen sein. Dabei wird laut Kiefer das Kriminalitätsaufkommen des Bereichs innerhalb der Stadt betrachtet und kein Vergleich zu anderen Kommunen gezogen. „Die Zahl der Delikte muss an einem solchen Ort über das Maß der Stadt hinaus feststellbar sein“, so Kiefer. Im Jahr 2018 war das überaus deutlich der Fall. Auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft und direkt davor sowie an den Bushaltestellen wurden so viele Vergehen festgestellt, dass der Bereich als „gefährlicher Ort“ eingestuft wurde.
Bernhard Weis, stellvertretender Revierleiter und Leiter der Führungsgruppe, informierte auf Anfrage, dass es durch die erweiterten Kontrollrechte zu Verfahren gekommen sei. Die polizeiliche Präsenz sowie Veränderungen in der Belegung der Gemeinschaftsunterkunft hätten dann 2019 zu einer Reduktion der Delikte geführt. „Im Moment gibt es weniger alleinstehende Männer in der Schildgasse“, sagt er. Die Zahl der Delikte habe 2020 weiter abgenommen. Aufgrund der Reduktion wurde von Polizeipräsident Franz Semling die Rückstufung veranlasst. Im Revier hätte man die Rechtsgrundlage gerne weiter behalten, das sei aber aufgrund des Rückgangs der Zahlen nicht möglich gewesen, so Weis. In Rheinfelden gebe es auch andere örtliche Schwerpunkte. Allerdings sei aktuell keiner dabei, der als „gefährlicher Ort“ definiert sei.