Wo kein Kläger, da kein Richter: Nach diesem Motto ging es jahrelang auf dem Rheinfelder Wochenmarkt zu, wenn Kunden zum Einkauf ihre Hunde mitbrachten. Das ist laut Wochenmarktsatzung zwar verboten, gestört hat es aber niemanden. Das ist seit Corona anders, weil der kommunale Ordnungsdienst wegen der geltenden Vorschriften auch den Wochenmarkt genau im Blick hat.
Border Collie bisher Marktgänger
Border Collie Nana geht gerne auf den Wochenmarkt vor dem Rathaus. Sie erhält dort am Stand ein Stückchen Wurst und gibt zum Dank Pfötchen. So war das bisher. Nun wurde dem Vierbeiner der Besuch auf dem Wochenmarkt jedoch durch Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes untersagt. Diese sind an den Markttagen häufig in der Stadt unterwegs, um die Einhaltung der Corona-Verordnung, wie Maskenpflicht oder Abstandhalten zu kontrollieren. Dabei sind auch die Hundehalter mit ihren Tieren ins Visier geraten.
Satzung ist seit 2014 gültig
Auf Rückfrage im Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Rheinfelden antwortet dessen Leiter Dominic Rago: „Der Ordnungsdienst des Ordnungsamtes kontrolliert nur die jeweiligen Regelungen“. Und er verweist auf die Wochenmarktsatzung der Stadt Rheinfelden.
Unter Paragraph sechs, Abschnitt drei heißt es: „Es ist insbesondere unzulässig, Tiere auf den Marktplatz zu verbringen.“ Ausgenommen von der Regelung seien Blindenhunde sowie die Tiere, die gemäß der Gewerbeordnung zugelassen und zum Verkauf auf dem Wochenmarkt bestimmt sind. Die Satzung ist in dieser Fassung seit 2014 gültig – aber ist sie auch bekannt? Die Hundebesitzer, die am Tag unseres Besuchs ebenfalls auf dem Markt waren, wussten von ihr auf jeden Fall nichts.
Keine Verbotsschilder
Sie fühlten sich nicht ausreichend informiert; so weisen zum Beispiel keine Schilder auf das Verbot hin. Die Standbetreiber hingegen wussten zum großen Teil von dieser Vorschrift, haben sie aber bisher nicht beachtet, wie einige auf Nachfrage erklärten.
Begeistert zeigten sie sich von den Kontrollen nicht, einige beklagten, dass sie aufgrund der Corona-Regelungen schon genug andere Probleme hätten. Man sei froh, dass überhaupt Kunden kämen, an den Hunden habe man sich nicht gestört. Rago erklärt, dass die Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes keine Verwarnungen ausgesprochen oder gar Bußgelder verteilt würden. „Die Mitarbeiter sprechen die Hundehalter nur an und informieren sie.“ Dass die Stadt die Hundehalter hätte besser informieren müssen, sieht Rago nicht. „Die Satzung ist öffentlich einsehbar.“
Border Collie Nana muss nun jedenfalls zu Hause bleiben oder irgendwo auf der Seite angebunden werden, bis zum Stand darf sie nicht mehr gehen.