Elena Borchers

Weil sie an Muskelschwund leidet und nur noch sehr beschwerlich gehen kann, hat Ursula Kraus einen Behindertenparkausweis beantragt. Dass sich das als so schwierig herausstellen sollte, hätte sie nicht gedacht. Das Landratsamt hat den Antrag auf Grundlage eines externen Gutachtens abgelehnt. Das Ehepaar Kraus hätte sich gewünscht, dass sich ein Gutachter des Landratsamts selbst ein Bild vom Gesundheitszustand der Frau gemacht hätte. Das ist aber nicht üblich.

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Das Leben wird immer beschwerlicher für Ursula Kraus. Die 57-Jährige leidet unter einer Muskeldystrophie, also einem Schwund der Muskeln, von dem der komplette Bewegungsapparat betroffen ist. „Sie hat einen Schwerbehindertenausweis zu 90 Prozent, Pflegestufe zwei und gilt als 100 Prozent erwerbsgemindert“, erzählt ihr Mann Bernhard Kraus, der sich an die Zeitung gewandt hat, um auf die schwierige Situation seiner Frau aufmerksam zu machen. Gehen könne sie nur sehr mühsam, ein paar Meter mit Stöcken, mehr sei nicht drin. Zu Hause ist sie auf einen Treppenlift angewiesen.

Um ihren Alltag wenigstens ein bisschen zu erleichtern, etwa beim Einkaufen, hat Ursula Kraus vor Wochen einen Behindertenparkausweis bei der Stadt Rheinfelden beantragt. Doch der wurde abgelehnt. „Die Begründung lautet, dass sie nicht schwerstgehbehindert ist“, erzählt Bernhard Kraus sichtlich frustriert.

Landratsamt für Entscheidung zuständig

Die Stadt ist zwar dafür zuständig, einen solchen Ausweis auszustellen, die Entscheidung, wer ihn bekommt und wer nicht, trifft aber das Landratsamt. Laut Kraus habe man sich dort an dem Gutachten eines externen Arztes orientiert. In diesem Bericht stehe der Satz: „Sicheres gehen an Stöcken ist möglich.“ Und obwohl der Arzt an anderer Stelle immer wieder schreibe, dass Ursula Kraus kaum gehen könne und alles sehr beschwerlich sei, habe man sich beim Landratsamt nur auf diesen einen Satz gestützt, so Kraus. Am meisten ärgert ihn, dass man sich beim Landratsamt ausschließlich auf das externe Gutachten gestützt habe und niemand gekommen sei, um seine Frau persönlich kennenzulernen und sich ein Bild von ihrer Lage zu machen.

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Das Landratsamt selbst macht aus Datenschutzgründen kaum Angaben zu dem konkreten Fall. Ein Sprecher erklärt auf Nachfrage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Behindertenparkausweis zu erhalten. Dazu brauche es einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen AG (außergewöhnliche Gehbehinderung – siehe Infokasten). „Genau dieses Merkzeichen fehlt im vorliegenden Fall“, so der Sprecher.

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Das Ehepaar Kraus ist der Meinung, dass dies auf Ursula Kraus zutrifft und hätte sich gewünscht, dass ein Mitarbeiter des Landratsamtes sich selbst ein Bild von ihrem Gesundheitszustand gemacht hätte. Das ist laut dem Sprecher aber nicht üblich. „Eine versorgungsärztliche Feststellung basiert zunächst auf der Prüfung der vorgelegten ärztlichen und fachärztlichen Befunde“, sagt er. Ließen diese eine schlüssige und eindeutige Beurteilung der gesundheitlichen Situation des Antragstellers zu – was in aller Regel der Fall sei – werde unter Berücksichtigung der medizinischen und rechtlichen Vorgaben eine Gesamtbeurteilung erstellt.

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Eine Untersuchung durch einen Gutachter des Landratsamts gebe es im Normalfall nicht, da die gesundheitlichen Beeinträchtigung bereits ärztlich festgestellt wurden. Der Gutachter hat die Aufgabe, die Beeinträchtigungen nach den rechtlichen und medizinischen Vorgaben in einen Grad der Behinderung, gegebenenfalls mit Merkzeichen, einzustufen. „Es ist grundsätzlich unerheblich, ob ein Gutachter beim Landratsamt angestellt ist oder ein externer Gutachter beauftragt wird“, so der Sprecher. Die Begutachtungen würden zufällig verteilt und nicht bestimmte Fälle bestimmten Gutachtern zugewiesen.

Ein bisschen Hoffnung hat Ursula Kraus nun wieder geschöpft, doch noch einen Behindertenparkausweis zu bekommen. Kürzlich hatte die 57-Jährige einen Termin bei einem Arzt, der ihre Lage neu einschätzen und ein neues Gutachten ausstellen sollte. Sollte das Landratsamt die Ausstellung des Parkausweises dann noch immer ablehnen, wird das Paar nicht aufgeben. „Wir ziehen auch vors Sozialgericht wenn nötig“, sagt Bernhard Kraus entschlossen.