Ein 49-jähriger arbeitsloser Ingenieur steht in Lörrach vor Gericht, weil er in seiner Wohnung in Rheinfelden drei Frauen über eine Internetplattform zur Prostitution angeboten haben soll. Während eine Frau aussagte, sie habe das freiwillig getan, sagte eine andere, sie sei ausgenutzt und auch geschlagen worden. Da die dritte Frau nicht vor Gericht erschien, wurde der Prozess vertagt.

Zwischen Juni 2017 und Mai 2019 soll der Mann die Frauen im Internet angeboten haben. Mehr als 200 Mal soll es so zur Prostitution gekommen sein, wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, die ihn wegen Zuhälterei anklagte. Teilweise habe er mit Freiern gechattet und Termine vereinbart. Die Hälfte der Einnahmen, mitunter mehr, habe er für sich behalten. Prostitution ist in Baden-Württemberg in Gemeinden mit unter 35.000 Einwohnern verboten. Darüber hinaus hat das Regierungspräsidium den Kreis Lörrach zum Sperrbezirk für Prostitution erklärt.

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Der 49-jährige Maschinenbauingenieur, der seit 2014 arbeitslos ist, wollte vor Gericht erst einmal nichts sagen und die Zeugenaussagen abwarten. Eine Kriminalpolizistin sagte, im April 2018 sei eine anonyme Anzeige bei der Polizei eingegangen, der Angeklagte betreibe in seiner Wohnung ein Bordell. Die Polizei hat daraufhin recherchiert und schließlich die Frauen vernommen, von denen jedenfalls eine gesagt habe, sie sei durch den Angeklagten dazu gebracht worden, sich als Prostituierte zu betätigen.

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Nachdem sich ein weiterer Mann bei der Polizei gemeldet hatte, der mitteilte, der Angeklagte lasse in seiner Wohnung Prostituierte arbeiten, durchsuchte die Polizei diese im August 2019. Dabei habe man Listen mit Freiern und Preisen gefunden, sagte die Kriminalpolizistin. Auf einem Rechner fanden sich die Daten der Internet-Anzeigen. Eine 42-jährige Frau aus Gambia sagte, sie habe den Angeklagten am Bahnhof kennengelernt. Sie fürchtete abgeschoben zu werden, und er bot ihr Unterschlupf an. Weil er sagte, er habe Frau und Kind, habe sie ihn für vertrauenswürdig gehalten. Doch in der Wohnung habe sie zwar Fotos von Frau und Kind gesehen. Beide seien aber nicht da gewesen. Dafür sei ab und zu eine andere Frau gekommen, die mit Männern in einem Zimmer verschwunden sei, wo sie wohl Geschlechtsverkehr hatten.

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Der Angeklagte habe versprochen, er suche ihr einen Mann, der sie heirate, damit sie in Deutschland bleiben könne. Dazu wollte er Fotos von ihr, auch Nacktfotos. Dann habe er auch Geld für Wohnen und Nebenkosten von ihr gewollt, das sie durch Prostitution verdienen sollte. „Ich wollte das nicht, da hat er mich geschlagen und beleidigt“, sagte die Frau. Manch ein Freier habe sich gewundert, dass sie kein Deutsch sprach, sie habe doch so gut auf Deutsch gechattet. Doch es sei der Angeklagte gewesen, der mit den Männern chattete. Das Geld habe sie dem Angeklagten gegeben. Eine 36-Jährige, die wegen Prostitution bereits verurteilt wurde, sagte vor Gericht, sie habe das freiwillig gemacht und dem Angeklagten freiwillig ein Drittel des Geldes abgegeben. Sie sei schon seit zehn Jahren mit ihm befreundet.

Im jetzigen Fall sei der Vorstoß, das zu tun, vom Angeklagten ausgegangen, der auch die Werbung im Internet gemacht habe. Über die Afrikanerin sagte die 36-jährige, diese hätte jederzeit sagen können, sie mache das nicht. Einen Streit zwischen ihr und dem Angeklagten habe sie nicht mitbekommen. Weil eine weitere Zeugin nicht erschienen ist, wurden ihr 150 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft, auferlegt und sie zum Fortsetzungstermin erneut geladen.