Zum wiederholten Mal befasste sich der Gemeinderat mit dem Lärmschutzplan. Nach vielen Berechnungen und Voruntersuchungen stellte Wolfgang Wahl vom Verkehrsplanungsbüro Rapp Regio seine Ergebnisse vor. Dass entlang der Bundesstraße 34 der Verkehrslärm viel zu laut ist, wussten die Anwohner schon vor der Messung.
Die erste Häuserreihe ist besonders betroffen
Die erste Häuserreihe beiderseits der Straße wird auf gesamter Länge mit mehr Lärm belastet, als eigentlich zulässig ist. Der Tagesgrenzwert liegt bei 70 Dezibel, an etlichen Stellen sind es 76 Dezibel. Da sich der dahinterstehende Lärm nicht linear verändert, ist diese zahlenmäßig relativ kleine Überziehung um nur sechs Dezibel doch eine erhebliche, deutlich hörbare Erhöhung.
13000 Fahrzeuge bewegen sich täglich durchs Dorf
Wahl hatte für die Untersuchung die rund 1,2 Kilometer lange Bundesstraße in drei Abschnitte eingeteilt, diese aber unterscheiden sich in ihrer Belastung nur unwesentlich. Die theoretische Berechnung erscheint Außenstehenden etwas seltsam, wegen der verwendeten Durchschnittswerte. Statistisch fahren pro Tag knapp 13 000 Fahrzeuge durch Schwörstadt, das ist ein Mittelwert inklusive der Wochenenden, die Schwankung zwischen Werktagen und Sonntagen wird dabei nicht berücksichtigt.
Acht Prozent sind Schwerlastverkehr
Acht Prozent der Fahrzeuge gehören zum Schwerlastverkehr. Insgesamt sind statistisch tagsüber 350 Anwohner vom überhöhten Lärm betroffen, da bei diesen Bewertungen stets alle Seiten eines Gebäudes zugrunde gelegt werden, sind bei realistischer Zählung mehr als 1000 Einwohner betroffen.
Nachts liegt die Belastung bei der Hälfte
Nachts liegt die Belastung etwa bei der Hälfte. Verkehrsplaner Wahl schlug am Mittwoch vor, für die gesamte besiedelte Straßenlänge die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) zu begrenzen. In der Schwanenhalskurve, wo 30 km/h bereits als Höchstgrenze festgesetzt sind, ist zwar Lärmverringerung spürbar, doch weil diese Strecke recht kurz ist, erfolgt bald die erneute Beschleunigung der Fahrzeuge, was die Anwohner nahezu ebenso belaste.
Reduzierung verlängert Fahrt um 77 Sekunden
Die durchgängige Geschwindigkeitsreduzierung würde die Fahrt durch Schwörstadt um 77 Sekunden verlängern, bezieht man aber die jetzt schon üblichen Ampelhalte mit ein, verringert sich der Zeitverlust. Für die Schadstoffbelastung, das erklärte Wahl auch, bringe eine solche Geschwindigkeitsreduzierung keinen spürbaren Nutzen.
Fußgängerüberwege sind nicht überflüssig
Bürgermeisterin Christine Trautwein-Domschat fragte, ob denn mit einer Geschwindigkeitsreduzierung die gewünschten Fußgängerüberwege überflüssig würden. „Keinesfalls“, meinte Wahl, „denn die Fahrzeugdichte wird sich auch bei weniger Tempo nicht verringern.“ Einwände kamen von Frank Lückfeldt und Jörg Schmidt, dass bei Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Bergstraße von der Schwanenhalskurve aus nach Dossenbach als Ausweichroute genutzt werden könnte.
Die ohnehin schlechte Straße wäre dafür nicht geeignet. Doris Schütz schlug vor, den Durchgangsverkehr aus Richtung Osten bereits in Brennet über die Bundestrasse 518 ins Wiesental zu lenken. „Dieser Lösung würde kein Erfolg beschieden sein“, erklärte Wahl, „denn die B 317 im Wiesental ist spätesten ab Steinen hoffnungslos überlastet.“
Gemeinderätin fordert Kontrollen
Angesichts des sich noch um viele Jahre verzögernden Baus der Autobahn 98 ist also eine Lösung im Ort zu finden. „Wenn dann schon die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert ist, sollten aber regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, damit diese Begrenzung ernst genommen wird“, drückte Doris Schütz ihre Hoffnung aus. Wolfgang Wahl brachte dazu noch seine Erfahrung ein, dass Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h viel exakter eingehalten wird, als nicht beschilderte 50, weil dabei stets eine Messung befürchtet wird.
Gremium beschließt Verfahrensfortführung
Der Gemeinderat beauftragte einstimmig die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens, zu dem zunächst die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gehört. Dann könnte nach Bewilligung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch die Veteranenbehörden des Kreises und des Regierungspräsidiums die Schilder aufgestellt werden.
Wahl erwähnte als weitere wirksame Maßnahme den Einbau eines Lärm mindernden Fahrbahnbelags, dies werde aber nur bei einer planmäßigen Sanierung der Straße erfolgen. Die demnächst nicht an.