Wilfried Dieckmann

Die Nutzungsgebühren für das kommunale Schlachthaus in Mettenberg-Kaßlet stammen aus dem Jahr 2002 und sind mit einem Deckungsgrad von knapp 35 Prozent nicht mehr zeitgemäß. Nach längerer Diskussion stimmte der Gemeinderat Grafenhausen mehrheitlich einer 100-prozentigen Erhöhung zu, die nun durchschnittlich einem Deckungsgrad von knapp 75 Prozent entspricht.

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Wer Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen oder Geflügel schlachtet und das Fleisch für den Verkauf verarbeiten will, braucht eine EU-Zulassung. Das betrifft Metzger ebenso wie Landwirte, die das Fleisch ihres Viehs selbst vermarkten. Aber auch kleinere kommunale Schlachthäuser oder Großküchen fallen unter diese Vorschriften. In Grafenhausen sind gewerbliche Schlachtungen nur im Schlachthaus in Kaßlet, das nach Angaben von Bürgermeister Christian Behringer in den Jahren 2009/2010 EU-konform umgebaut wurde, möglich.

Nur noch in Kaßlet wird geschlachtet

„Im Vorfeld erfolgte eine Abstimmung mit dem Kommunalamt in Waldshut“, sagte der Rathauschef. In der damaligen Fassung waren auch noch die Schlachthäuser der Ortsteile Grafenhausen und Staufen berücksichtigt, die heute aber nicht mehr existieren. Derzeit gibt es nur noch das Schlachthaus in Mettenberg-Kaßlet, das auch für gewerbliche Nutzung zur Verfügung steht. In den Jahren 2016 bis 2018 lag die Anzahl der Schlachtungen bei Kälbern und Schweinen im Durchschnitt bei 24 (von Auswärtigen wurden 43 registriert), beim Großvieh wurden 18 (Auswärtige 13) und bei Kleinvieh 79 verzeichnet. Den durchschnittlichen Einnahmen in Höhe von 3417 Euro standen Ausgaben von 9786 Euro gegenüber.

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Von der Verwaltung wurden nun Gebührensätze ermittelt, die eine Kostendeckung von knapp 75 Prozent oder 98 Prozent aufweisen. Rechnungsamtsleiter Heiko Hilpert, der auch die Kostenkalkulation vornahm, stellte die Ergebnisse im Gemeinderat vor. Bei einem mittleren Deckungsgrad werden sich die Gebührensätze quasi verdoppeln. Für Kleinvieh (Schafe, Ziegen, Ferkel) sowie für Kälber und Schweine steigen die Gebühren demnach von zehn auf 20 Euro, für Großvieh von 15 auf 40 Euro. Die Kühlraumbenutzung steigt von drei auf sechs Euro, die Anlieferung von Schlachtabfällen von zehn auf 20 Euro. Für Notschlachtungen werden keine Gebühren erhoben, sofern die Tiere nachweislich nicht mehr verwendet werden können.