Der Deutsche Bundestag hat das Zweite THW-Änderungsgesetz beschlossen. Hiervon werden auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der THW-Ortsverbände im Wahlkreis Waldshut-Hochschwarzwald profitieren. Darüber informiert der CDU-Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner in einer Pressemitteilung.
„Heute ist ein guter Tag für das THW und seine 80.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer: Mit der Überarbeitung des THW-Gesetzes stärken wir das Technische Hilfswerk, in dem viel ehrenamtliche Arbeit geleistet wird. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen ist Zeichen der großen Wertschätzung des Engagements“, so der Abgeordnete.
Zwei Maßnahmen, für die sich der Abgeordnete und die CDU/CSU-Fraktion erfolgreich eingesetzt hat, stehen im Mittelpunkt: Mit einer erweiterten Kostenverzichtsregelung werden Kommunen, die das THW um Unterstützung beten, von der Kostenübernahme entlastet. Bisher musste die Hilfe ersuchende Stelle für die Kostenforderungen des THW aufkommen. Die Neuregelung sieht vor, dass das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten soll, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können.
Zudem werde die Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise gewährt. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch wird eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen gewährleistet.
„Mit diesen Änderungen des THW-Gesetzes und der soliden Finanzierung des THW im Haushalt 2020 schaffen wir die Grundlage dafür, dass das THW auch in Zukunft modern und attraktiv bleibt. Wir wollen den vielen Freiwilligen, die großartige Arbeit im THW leisten, optimale Bedingungen bieten. Dass die Arbeit des THW unverzichtbar ist, zeigen die vielen Notlagen der vergangenen Monate auch in unserer Region“, so Felix Schreiner.